Gilt auch für Imame

Islamgesetz untersagt Finanzierung aus dem Ausland

Österreich
02.10.2014 12:58
Das neue Islamgesetz untersagt eine Finanzierung von Religionsgesellschaften aus dem Ausland. Davon betroffen sind auch Imame, die im Rahmen ihres türkischen Dienstverhältnisses in Österreich tätig sind. Mit der Regelung solle "Einflussnahme aus dem Ausland" bestmöglich verhindert werden, erklärte Integrationsminister Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz mit Kultusminister Josef Ostermayer am Donnerstag.

Der laufende Betrieb einer Religionsgesellschaft müsse demnach künftig aus dem Inland finanziert werden. Eine einmalige Zuwendung aus dem Ausland wie etwa eine Erbschaft sei grundsätzlich nicht ausgeschlossen, erläuterte Kurz - die Verwaltung dieses Vermögens müsse dann aber im Inland erfolgen.

Auch "lebende Subventionen" seien von der Regelung umfasst, also auch Imame. Derzeit gebe es rund 300 Imame in Österreich, etwa 65 davon seien Angestellte aus der Türkei, erläuterte Kurz. Diese könnten laut Gesetz in Zukunft so nicht mehr in Österreich tätig sein.

"Staatliches Recht vor religiösem Recht"
Hervorgehoben wurde von Ostermayer das "Primat des Vorrangs des staatlichen Rechts vor religiösem Recht". So kann beispielsweise die Anerkennung entzogen werden, wenn keine positive Grundeinstellung mehr gegenüber Staat oder der Gesellschaft besteht oder die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet würden. Dass dabei ein gewisses Misstrauen mitschwingt, wies Ostermayer zurück: Man schreibe auch in andere Gesetze Dinge, "die eigentlich selbstverständlich sind", verwies er auf das Tötungsverbot im Strafgesetzbuch.

Regierung will "keinen Einheitskoran"
Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Religionsgesellschaften eine Lehre in deutscher Sprache vorlegen müssen - um einen "Einheitskoran" gehe es aber nicht, stellte Ostermayer klar. Die Vorlage der Lehre sei wichtig etwa für die Unterscheidbarkeit, wenn es um Anträge auf Anerkennung geht.

Derzeit gibt es zwei anerkannte islamische Religionsgesellschaften, nämlich die Islamische Glaubensgemeinschaft und die Islamische Alevitische Glaubensgemeinschaft. Beide würden für sich einen entsprechenden Text vorlegen, wobei die Aleviten dies teilweise schon getan hätten, erläuterte Kurz.

Derzeitiges Gesetz stammt aus dem Jahr 1912
Das aktuelle Islamgesetz stammt aus dem Jahr 1912, als es noch nicht einmal die österreichische Bundesverfassung gab. Ziel sei es, mit der Novelle Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen, außerdem gehe es um eine Neuregelung des Verhältnisses zwischen den islamischen Religionsgesellschaften und dem Staat, so Ostermayer. Das Gesetz, das Rechte und Pflichten enthalte, habe eine klare Botschaft, ergänzte Kurz: "Dass es kein Widerspruch ist, gläubiger Moslem und gleichzeitig stolzer Österreicher zu sein."

Mit dem neuen Gesetz soll es künftig auch nur mehr den anerkannten Religionsgesellschaften erlaubt sein, religiöse Lehren zu verbreiten. Bestehende Vereine müssen aufgelöst werden oder sich dann auf einen anderen Zweck konzentrieren, etwa soziale Aufgaben. Ebenfalls im Entwurf enthalten ist, dass Funktionsträger bei strafrechtlicher Verurteilung von mehr als einem Jahr oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit von der Religionsgesellschaft abberufen werden müssen.

Beschneidung ja, Genitalverstümmelung nein
Explizit in den Erläuterungen festgehalten ist auch das Recht auf Beschneidung, die entsprechende Regelung im Gesetz entspricht dem Israelitengesetz. Genitalverstümmelung hingegen sei "selbstverständlich verboten", meinte Ostermayer.

Der Entwurf für die Novelle des Islamgesetzes wird bis 7. November in Begutachtung geschickt. Inkrafttreten soll sie mit Jahresbeginn 2015, wobei teilweise Übergangsbestimmungen vorgesehen sind.

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