"Krone"-Ombudsfrau

Wenn Unfallversicherungen nicht für Unfälle zahlen

Ombudsfrau
30.09.2014 13:45
Wozu sie jahrelang in eine private Unfallversicherung eingezahlt haben, fragen sich derzeit eine Kärntnerin und ein Niederösterreicher. Denn die Versicherungen haben in ihren Fällen eine vollständige Leistung abgelehnt. Mit dem dünnen Verweis auf "gesundheitliche Vorschädigungen". Aber wer hat die nicht?

Nach einem Oberschenkelhalsbruch kann Richard Z. nur mehr mit Rollator gehen. Der 83-Jährige war zu Hause über den Teppich gestolpert und gestürzt. Ein klassischer Fall für die private Unfallversicherung, für die Herr Z. mehr als 50 Jahre lang eingezahlt hat. Sollte man meinen.

Zwar wurde eine dauernde Beinwertminderung von 25 Prozent festgestellt, zwei Drittel davon werden aber der "Vorerkrankung" Hüftgelenksarthrose zugerechnet. Das bedeutet: Entschädigung gibt es für nur knapp sechs Prozent Invalidität. Frage: Wie viele über 80 Jahre alte Menschen gibt es, die keine Abnützung an den Hüftgelenken haben?

Die in diesem Fall betroffene Beamtenversicherung hat sich für diese Fälle vertraglich abgesichert. Laut Bedingungen gibt es für Gebrechen, die durch abnützungsbedingten Einfluss mit Krankheitswert – wie Arthrose – mitverursacht wurden, weniger Entschädigung. "Mein Vater war bis zu dem Unfall körperlich fit. Das ist sein erster Schadensfall in 50 Jahren, und er wird so abgeschasselt", ärgert sich die Tochter.

Auch Bettina A. aus Kärnten zahlt seit Jahren für eine Unfallversicherung. Nach einer Bandscheibenoperation 2011 hat sie alle Unterlagen pflichtbewusst ihrem Versicherungsvertreter übergegeben und war der Meinung, weiterhin für die Schäden an der Wirbelsäule versichert zu sein. Ein Irrtum, wie sich nach einem Unfall Anfang des Jahres herausstellte. Die Alleinerzieherin war auf einem Zebrastreifen im Schneematsch ausgerutscht. Seither ist ihr rechtes Bein gelähmt.

"Obwohl der Arzt bei der OP feststellte, dass der Schaden frisch ist und nichts mit dem alten Vorfall zu tun hat, bezahlt die Unfallversicherung nichts", ist Frau A. verzweifelt. Begründung der Wiener Städtischen: Vorschädigung. Eh klar...

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