Richtig vorbeugen

Sparbücher und Co. richtig gegen Diebstahl sichern

Wirtschaft
11.10.2014 11:28
Schlimm genug, wenn die Bankomatkarte gestohlen wird. Richtig unangenehm wird es jedoch, wenn ein Sparbuch oder andere Urkunden wie Wertpapiere oder Polizzen abhandenkommen. Denn dann wieder an das Geld zu kommen, ist ein längerer Prozess.

Sparbuch
Zunächst sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse Sparbücher immer entweder durch Losungswort oder durch Legitimation des Eigentümers, sprich Ausweisvorlage und Unterschrift, sichern. Damit sind Einlagen auf Sparbüchern grundsätzlich vor Betrügereien relativ sicher. Allerdings nur so sicher wie Ihr Umgang damit - denn wenn ein Dieb das Losungswort zu dem Sparbuch kennt, kann er unter Vorlage eines Ausweises (der ja auch gefälscht werden kann), jederzeit beheben.

Sie sollten daher eine Liste mit Ihren Sparbuchnummern anfertigen, damit Sie für den Fall des Abhandenkommens zumindest die Daten des Sparbuchs noch kennen. Weiters sollten Sie sich den ungefähren Einlagestand notieren. Keinesfalls dürfen jedoch Listen mit Losungswörtern angefertigt werden, die im Falle des Diebstahls den Zugriff zu den Sparbüchern ermöglichen würden.

Wie verwahre ich meine Sparbücher?
Wahrscheinlich haben Sie ein "Versteck" für Ihre Sparbücher, besser ist es jedoch, ein Bankschließfach in Anspruch zu nehmen. Denn Einbrecher sind sehr gut im Aufspüren von Verstecken. In puncto Schließfächer gibt es zwei Optionen: ein Sparbuchschließfach oder einen Banksafe. Ersteres ist ein kleines, meist sehr günstiges Schließfach, in welchem ausschließlich Sparbücher, also kein Schmuck oder andere Wertgegenstände, verwahrt werden dürfen. Oft gibt es auch die Auflage, dass es nur Sparbücher jener Bank sein dürfen, bei der Sie das Schließfach beziehen.

Die Banksafes sind zwar teurer, aber haben den Vorteil, höher versichert zu sein als Sparbuchschließfächer. Weiters sind sie auch nur zu Banköffnungszeiten zugänglich – und auch das nur gegen Ausweisleistung. Jeder Zutritt wird dokumentiert. Der Vorteil: Sie können auch weitere Wertgegenstände und wichtige Unterlagen dort unterbringen, also etwa Schmuck, Dokumente oder Versicherungspolizzen, und damit auch gleich diese Dinge vor einem Einbruch (oder einem Brand) schützen.

Was passiert, wenn ein Sparbuch wegkommt?
Sparbücher können in nur wenigen Fällen von den Dieben wirklich abgeräumt werden, wenn dieser das Losungswort nicht in Erfahrung bringen konnte. Allerdings ist die Behebung des Geldes nach einem Diebstahl auch für den Eigentümer schwierig - schließlich ist die Sparurkunde dann ja verschwunden. Das Sparbuch muss daher zunächst für eine bestimmte Frist gesperrt werden, meist vier Wochen. Danach wird je nach Höhe des Einlagenstandes das Sparbuch gegen Schad- und Klaglos-Erklärung von der Bank ausbezahlt oder ein Aufgebotsverfahren bei Gericht eingeleitet, um die Urkunde für kraftlos erklären zu lassen. Sobald dies vom Gericht erfolgt ist, wird das Geld von der Bank ausbezahlt und Sie können ein neues Sparbuch eröffnen.

Die Kosten können dafür durchaus um die 150 Euro betragen. Ist das Sparbuch bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub, also unter Androhung oder Anwendung physischer Gewalt, abhandengekommen, können diese Kosten aber in den meisten Fällen bei der Haushaltsversicherung geltend gemacht werden.

Wie sieht es mit anderen Geldanlagen aus?
Wertpapiere sind meist nur wenig gefährdet durch Diebstahl, da sie in der Regel ohnehin nur virtuell auf einem Depot verfügbar sind. Haben Sie Wertpapiere in physischer Form, sollten Sie diese jedenfalls in einem Banksafe verwahren. Auch Versicherungspolizzen sind nicht sehr diebstahlsgefährdet bzw. kann im Verlustfall meist relativ unproblematisch ein Duplikat ausgestellt werden.

Verzichten Sie nur darauf, in Versicherungspolizzen als Begünstigten für den Leistungsfall den "Überbringer" einzusetzen. Denn dann kann jeder Fremde unter Vorlage der Polizze die Leistung daraus beziehen, sofern er den Eintritt des Leistungsfalls nachweisen kann. Am sichersten ist ein namentliches Bezugsrecht, bei dem Sie eine oder mehrere bestimmte Personen nennen. Dieses Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern.

Wie sieht es mit anderen Wertsachen aus?
Münzen, Schmuck und Ähnliches sollten ebenfalls am besten in einem Banksafe oder je nach Umfang Ihrer Haushaltsversicherung in einem ausreichend schweren, fest verbauten Safe zu Hause verwahrt werden. Unter welchen Umständen bzw. bis zu welchen Summen Sie dafür Versicherungsschutz haben, können Sie in Ihrer Polizze bzw. den Versicherungsbedingungen zu Ihrem Vertrag nachlesen. Sind die Summen nicht ausreichend, können Sie manchmal eine freiwillige Höherversicherung abschließen.

Achten Sie weiters darauf, wie Sie Wertgegenstände verwahren müssen, um Versicherungsschutz zu haben. Generell ist es sinnvoll, eine Liste mit Ihren Vermögenswerten anzufertigen, damit Sie im Schadensfall rasch einen Überblick bekommen, was abhandengekommen ist. Auch Fotobeweise können für die Abwicklung mit der Versicherung sinnvoll sein, sofern Sie keine Anschaffungsbelege mehr haben.

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