Das EuGH-Urteil erlaubt es Personen, Links bei einer Verletzung der Privatsphäre aus dem Index von Internetsuchmaschinen wie Google entfernen zu lassen. Da es aber bei der Umsetzung des "Rechts auf Vergessen" noch viele offene Fragen gibt, will der Konzern mithilfe des Beratungsgremiums klare Richtlinien verfassen und ermitteln, in welchen Fällen einem Löschantrag zugestimmt werden muss.
Nach Madrid stehen weitere Anhörungen in Rom, Paris, Warschau, London und Berlin auf dem Programm. Für den 4. November ist in Brüssel die Abschlussveranstaltung geplant. Das Urteil des EuGH betrifft nicht nur Google, sondern auch andere Suchmaschinenanbieter, die bereits alle Löschformulare bereitgestellt haben.
Bei seinem Urteil gab der EuGH dem Spanier Mario Costeja Recht, der gegen Google geklagt hatte, weil ein Zeitungsbericht von 1998 über seine damaligen finanziellen Probleme nach 15 Jahren immer noch im Netz zu finden war. Dieser Eintrag wurde inzwischen gelöscht.
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