Urheberrecht

NEOS für Direktvergütung statt Festplattenabgabe

Elektronik
29.08.2014 09:02
Die NEOS haben sich mit einer Alternative zur Festplatten- bzw. Speichermedienabgabe in die Diskussion um ein neues Urheberrechtsgesetz eingeschaltet. Ihr Vorschlag: Die Vergütung für die Privatkopie solle nicht mehr beim Trägermedium (also ursprünglich Kassette, dann CD oder jetzt Festplatte) eingehoben werden, sondern gleich dort, wo die Vorlage in Verkehr gebracht werde - also beim Kauf einer Musik-CD, beim Download und bei einer Rundfunkaufzeichnung, so NEOS-Mediensprecher Niko Alm. Der Vorschlag stößt bei den anderen Parteien, Verwertungsgesellschaften und Künstlern auf Kritik.

Dem NEOS-Sprecher zufolge garantiere diese Direktvergütung eine "höhere Treffsicherheit" als die Festplattenabgabe, denn - im Gegensatz zur Kassette aus den 80er-Jahren - würden nicht alle Speicherträger für Privatkopien gebraucht. Wie hoch der Anteil sei, sei aber nicht bekannt, da es keine Studie zu diesem Thema gebe, so Alm.

"Wir wissen nicht, von welchem Volumen wir überhaupt reden. Es besteht der dringende Verdacht, dass heute viel weniger privat kopiert wird - wegen des Problems der Raubkopien, des Kopierschutzes und geänderten Nutzungsverhaltens", betonte Alm. Seine Partei habe daher bereits einen Antrag auf Durchführung einer solchen Studie eingebracht.

Abgesehen von der Treffsicherheit steht laut Alm beim NEOS-Modell der Direktvergütung die Transparenz im Vordergrund. Durch das Ausweisen auf der Rechnung beim Kauf einer CD oder beim Download komme es beim Konsumenten zu einer erhöhten Bewusstseinsbildung, wie sie durch die Festplattenabgabe nicht erreicht werden könne.

Verwerter befürchten "massive Verteuerung"
Bei den österreichischen Verwertungsgesellschaften stößt die Idee, nicht die Privatkopie, sondern den Kauf des Originals zu besteuern, auf Kritik. Die Direktvergütung bedeute "nichts anderes als eine massive Verteuerung von Büchern, Musik-CDs, Downloads, Streaming-Abos, Film-DVDs und von Sendelizenzen", bemängelten sie. Dies würde einzig der Geräteindustrie und dem Elektrohandel nutzen. Zudem würde der Markteintritt innovativer Content-Dienste unnötig erschwert.

Auch die IG Autorinnen Autoren und die Initiative "Kunst hat Recht" werfen den NEOS "Verhinderungsversuche" und "Ahnungslosigkeit" vor. Das Konzept sei sicher "gut gemeint", so Michael Kreihsl im Namen von "Kunst hat Recht", würde aber de facto eine Verschlechterung der Situation für die heimischen Kulturschaffenden ebenso wie für die Konsumenten bedeuten.

Grüne prinzipiell gegen Festplattenabgabe
Auch die Grünen können dem NEOS-Modell nichts abgewinnen, wie Kultursprecher Wolfgang Zinggl sagte. Doch im Gegensatz zu den Künstlern und Verwertungsgesellschaften halten die Grünen auch nichts von der Festplattenabgabe, da diese - gemäß einer Anfragebeantwortung von Justizminister Wolfgang Brandstetter - nur den wirtschaftlich erfolgreichen Kunstschaffenden auch tatsächlich Einnahmen bringe.

Piraten finden NEOS-Konzept "fair"
Einzig von der Piratenpartei, die nicht zuletzt aus dem Konflikt zwischen Urhebern und Konsumenten hervorging, erhielten die Rosaroten Unterstützung für ihr Konzept. Die Direktvergütung sei "im Vergleich zur Festplattenabgabe fair gegenüber den Konsumenten und kommt ebenso den Wünschen der Inhalte-Verwerter entgegen", so die Piraten. Die ÖVP kommentierte die Idee nicht direkt, sieht aber nun "mehrere konstruktive Vorschläge" am Tisch.

Reform des Urheberrechts für Herbst angekündigt
Eine Reform des Urheberrechtsgesetzes soll nach den Plänen von Kulturminister Josef Ostermayer und Justizminister Brandstetter im Herbst kommen. Ein Gutachten des Verfassungsdienstes hatte zuvor drei der diskutierten Alternativen zur Festplattenabgabe geprüft und aufgrund von zu wenig zielgerichteten Belastungen für "nicht sinnvoll" befunden.

Laut einer Studie der Verwertungsgesellschaften werden von rund elf Millionen Festplatten in österreichischen Haushalten etwa 5,3 Millionen für die Speicherung von urheberrechtlich geschützten Audio- und Video-Inhalten verwendet. Entsprechende Inhalte befänden sich zudem auf knapp 60 Prozent aller Desktop-PCs. Der OGH hatte im Dezember 2013 festgehalten, dass die "Leerkassettenvergütung" grundsätzlich auch auf Festplatten und Speichermedien Anwendung findet.

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