Rotlichtnetzwerk

Haftstrafe für kriminelles Duo von “Objekt 21”

Österreich
20.08.2014 14:32
Zwei Anführer einer Neonazi-Schutztruppe für einen Ex-Rotlichtboss haben am Mittwoch in Wels sechs Jahre und neun Monate bzw. vier Jahre und acht Monate Haft ausgefasst. Den Angeklagten war vorgeworfen worden, u.a. zahlreiche Anschläge auf Bordelle sowie eine Vielzahl weiterer Vergehen wie Einbruchsdiebstähle begangen zu haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Liste der inkriminierten Taten war äußerst lang. So warf die Anklage den beiden Männern im Alter von 30 und 33 Jahren u.a. das Vergehen der kriminellen Vereinigung, versuchte und vollendete Brandstiftungen in Bordellen in Hallein, Wien und im Bezirk Kirchdorf, eine Bitumenattacke auf einen Wiener Saunaclub, einen Buttersäureanschlag auf ein Etablissement in der Bundeshauptstadt sowie das Aussetzen teils giftiger Skorpione vor. Diese Taten sollen die beiden auf Geheiß eines früheren Rotlichtbosses begangen haben. Der 53-Jährige hatte nach eigenen Angaben ein "Schutzbedürfnis" und bereits im April vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Zudem soll auf das Konto der beiden Angeklagten eine Vielzahl weiterer Straftaten wie Morddrohungen ("Ich brech' euch das Gesicht"), das Anzünden eines Autos, Einbruchsdiebstähle, der Besitz verbotener Waffen und Betrügereien gehen. Zu Prozessbeginn hatte sich das Duo teilweise schuldig bekannt.

"Nichts dem Zufall überlassen"
Alles sei "bis ins Detail durchgeplant" gewesen, "nichts dem Zufall überlassen" worden, so der Richter über die Taten in seiner Urteilsbegründung. Die Angeklagten hätten eine führende Rolle in einer kriminellen Vereinigung innegehabt, die Unterkunft des "Objekt 21" sei Dreh- und Angelpunkt gewesen.

Die beiden wurden in mehreren Punkten freigesprochen - der Jüngere u.a. vom Vorwurf, jemanden zu einem Raub angestiftet zu haben. Die einschlägigen Vorstrafen des Erstangeklagten, den immensen Schaden - allein beim Anschlag auf ein Wiener Bordell rund 2,5 Millionen Euro - und das Zusammentreffen mehrerer Straftaten bezeichnete der Richter als erschwerend. Dass der 30-Jährige, der bereits mehrmals mit dem Gericht zu tun gehabt hatte, offenbar vom Strafvollzug "völlig unbeeindruckt" sei, nannte der Vorsitzende "sehr erschreckend". Auch im Fall des mutmaßlichen Mittäters sei das teilweise Geständnis mildernd gewesen, erschwerend u.a. die Vorstrafen, der lange Tatzeitraum und seine führende Rolle.

Der Verteidiger des Duos verzichtete auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

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