Komplett neuer Look
Von einem beträchtlichen Teil der Anklage wurde der Mann allerdings freigesprochen. Den von der Staatsanwaltschaft angenommenen Landfriedensbruch erachtete der Schöffensenat als nicht gegeben.
Einen Freispruch gab es auch von der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung, die dem Mann im Zusammenhang mit seiner Festnahme angelastet worden war.
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