"Der Schutz des Fahrgastes hat Priorität", erklärte der Senat. Das zuständige Landesamt könne nicht tolerieren, dass Fahrgäste sich "in die Obhut von nicht überprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begeben und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt sind."
Der Taxi-Konkurrent will seinen Fahrdienst trotz des Verbots des Senats weiter betreiben und kündigte an, gegen die Untersagungsverfügung Widerspruch einzulegen. "Und bis da etwas entschieden ist, können sie in Berlin weiter fahren", sagte ein Uber-Sprecher am Donnerstag.
Das US-Unternehmen vermittelt mit seiner App UberPop Fahrdienste. Über die App können Privatleute Fahrten anbieten, die in der Regel günstiger sind als Taxifahrten. Entsprechend groß ist der Widerstand der Taxi-Branche gegen den Dienstleister.
Bisher ist Uber in Deutschland in Hamburg, Berlin, München und Frankfurt aktiv. Hamburg verbot den Dienst bereits im Juli, Berlin folgt nun. Auch in Frankfurt und München denken die Behörden über ein Verbot nach. Anfang August kündigte das Unternehmen an, weiter in Deutschland expandieren zu wollen; zunächst in Düsseldorf, Köln und Stuttgart sollen folgen.
In Österreich ist das Unternehmen lediglich in Wien aktiv. Allerdings bietet man hier nur ein Limousinenservice an.
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