Bei dem Verfahren geht es um Absprachen zwischen den Unternehmen aus den Jahren 2005 bis 2009, Beschäftigte nicht gegenseitig abzuwerben. Die Mitarbeiter argumentierten, dies seien wettbewerbsfeindliche Absprachen gewesen, die ihnen die Aussicht auf höhere Einkommen verwehrt hätten. Der Sammelklage schlossen sich rund 64.000 Menschen an, sie forderten eine Summe von insgesamt drei Milliarden Dollar.
Die Unternehmen und die Kläger handelten stattdessen im April den Betrag von 324,5 Millionen Dollar aus, um den Streit ohne einen Prozess beizulegen. Nach Abzug des geforderten Anwaltshonorars von mehr als 81 Millionen Dollar und anderer Kosten bliebe damit eine Zahlung von 3.750 Dollar – umgerechnet rund 2.800 Euro - pro klagendem Mitarbeiter, rechnete Richterin Lucy Koh vor.
Aus ihrer Sicht benachteiligt dieser Betrag aber einen Großteil der Kläger, weil einige sich zuvor auf höhere Summen geeinigt hätten. Zudem verwies sie darauf, dass die klagenden Mitarbeiter bei einem Erfolg vor Gericht nach US-Kartellrecht auch gute Chancen auf den dreifachen Betrag gehabt hätten.
Aufregung um E-Mail zwischen Steve Jobs und Eric Schmidt
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen vor allem Apple und Google, deren frühere Chefs - Steve Jobs und Eric Schmidt - mit einem E-Mail-Wechsel für Aufregung sorgten. Nachdem eine Mitarbeiterin von Googles Personalabteilung per E-Mail einen Apple-Entwickler angesprochen hatte, beschwerte sich Jobs bei Schmidt. Die Reaktion fiel hart aus: Google versicherte, dass die Frau sofort gefeuert werde und so etwas nicht wieder vorkomme.
Google und Apple waren damals, bevor sie der Streit um das mobile Betriebssystem Android auseinanderriss, noch mehr Partner als Rivalen. Mit der Abmachung wollten sie einen Wettstreit um Mitarbeiter vermeiden. Dem später für illegal erklärten Abwerbestopp schlossen sich auch der Chiphersteller Intel, die Softwarefirmen Adobe und Intuit, das "Star Wars"-Studio Lucasfilms und der Animations-Spezialist Pixar an. Intuit, Lucasfilms und Pixar einigten sich bereits vorher mit den Klägern.
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