Entschädigungen

Flug, Gepäck & Co.: Wer bei Reisepannen was zahlt

Reisen & Urlaub
12.08.2014 11:59
Ein Urlaub ist leider nicht immer nur erfreulich, denn die Liste möglicher Unannehmlichkeiten ist lang: Verspätungen bei An- und Abreise, Erkrankungen vor Ort, Diebstahl von Reisegepäck und leider vieles mehr. Doch in vielen Fällen kann zumindest die finanzielle Belastung derartiger Zwischenfälle durch Geltendmachung von Ansprüchen gelindert werden.

Flugverspätungen oder Absagen
Bei kurzfristigen Absagen eines Fluges bzw. Verspätungen können Sie in den meisten Fällen Ansprüche gegen die Airline geltend machen. Diese richten sich nach der Dauer der Verspätung bzw. dem Zeitraum, bis wann eine Ersatzbeförderung möglich ist. Details dazu finden Sie hier.

Wenn Sie eine ergänzende Reiseversicherung abgeschlossen haben, können Sie auch hier eine Entschädigung verlangen. Meist gibt es Geld für entstandene Ersatzausgaben wie etwa Nächtigung, Verpflegung etc. oder sogar eine pauschale Summe als Ersatz.

Auch bei Anreise per Bahn haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf Entschädigung, wenn es zu Verspätungen oder Zugausfällen kommt. Die Leistungen reichen von (teilweiser) Erstattung des Reisepreises bis zu Ersatzbeförderung. Details dazu erfahren Sie beim jeweiligen Bahnbetreiber.

Erkrankungen vor Ort
Stellen Sie vor der Abreise sicher, dass Sie in puncto medizinische Versorgung ausreichend geschützt sind. Sie sollten hinterfragen, inwieweit die eCard eingesetzt werden kann, weil Abkommen mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern bestehen. Ist die eCard in Ihrem Urlaubsland nicht gültig, brauchen Sie entweder einen Auslandskrankenschein für die Urlaubsdauer oder Sie müssen eine Reiseversicherung abschließen, welche die hundertprozentige Kostenübernahme im Fall einer erforderlichen medizinischen Behandlung bestätigt. Dies kann in einigen Ländern Voraussetzung für die Einreiseerlaubnis bzw. die Visumausstellung sein, wie etwa auf Kuba.

Diebstahl von Reisegepäck
Wird das Reisegepäck während der Verwahrung durch ein Transportunternehmen gestohlen, also etwa während des Fluges, dann besteht ein Anspruch gegen das Transportunternehmen. Das gilt auch dann, wenn nur einzelne Gegenstände aus dem Gepäck verschwunden sind.

Auch können Sie einen Ersatzanspruch bei Ihrer Reiseversicherung geltend machen, sofern Sie über die entsprechende Deckung verfügen. Lesen Sie jedoch vor der Abreise unbedingt die Versicherungsbedingungen durch, damit Sie über allfällige Leistungseinschränkungen oder Pflichten zur sicheren Verfahrung des Reisegepäcks Bescheid wissen. Sonst kann es passieren, dass Ihre Leistung abgelehnt wird.

Einschränkungen sind meist bei Sportartikeln oder technischen Geräten sowie Schmuck vorhanden. Manchmal haben Sie auch in Ihrer Haushaltsversicherung Leistungen bei Diebstahl außer Haus inkludiert. Fragen Sie einfach bei Ihrem Versicherer nach. Wichtig ist in jedem Fall, unmittelbar eine polizeiliche Anzeige zu machen, da Sie sonst möglicherweise keine Leistung aus der Versicherung bekommen.

Verspätung von Reisegepäck
Das Montrealer Abkommen regelt Ansprüche von Reisenden bei Verspätung von Gepäckstücken. Wichtig ist, dass Sie unmittelbar den sogenannten Property Irregularity Report ausfüllen – ein Formular, das die Details zur Verspätung dokumentiert und Ihre Kontaktdaten sowie die Details zum Gepäcksstück festhält.

Sie haben das Recht, notwendige Ersatzkäufe zu tätigen und deren Anschaffungskosten der Fluglinie in Rechnung zu stellen. Dabei ist wichtig, dass die Kosten rechtfertigbar sind und in vertretbarem Ausmaß getätigt werden. So wäre ein kostengünstiger Bikini bei Antritt eines Badeurlaubs eine zulässige Ausgabe. Denn Sie sind verpflichtet, die Kosten für Ersatzanschaffungen so niedrig wie möglich zu halten.

Weiters müssen Sie Ihren Anspruch längstens binnen 21 Tagen mit Ticket, Property Irregularity Report und allen Belegen für Ersatzanschaffungen einreichen. Für Produkte wie Zahnbürste etc. wird in der Regel voller Ersatz geleistet, für Kleidung wird meist ein Abschlag von 50% berechnet, da Sie diese auch nach dem Urlaub verwenden können.

Schäden im Hotelzimmer
Verursachen Sie unabsichtlich im Hotelzimmer einen Schaden, etwa an Möbeln oder dem Boden, können Sie diesen über die Reiseversicherung einreichen. Hier zieht der Baustein Privathaftpflicht. Auch können Sie versuchen, die Haushaltsversicherung für eine Deckung über die Privathaftpflichtversicherung heranzuziehen. Oft sind hier aber Schäden an vorübergehend gemieteten Räumlichkeiten ausgeschlossen. Eine gute Reiseversicherung ist daher oft die bessere Option.

Generelle Tipps:

  • Melden Sie Vorfälle immer sofort - in erster Linie beim beteiligten Transportunternehmen oder dem Beherbungsbetrieb, dann sofort bei der Versicherung!
  • Notieren Sie sich schon vor dem Urlaub die Nummer der Hotline Ihrer Reiseversicherung und die Polizzennummer. So können Sie im Schadenfall direkt nachfragen, wie Sie sich verhalten sollen, und begehen kein Fristversäumnis.
  • Betreiben Sie Beweissicherung: Dokumentieren Sie Schäden oder Unfallsituationen detailliert, am besten mit Foto. Auch Rechnungen, wie etwa für Ersatzanschaffungen, sollten Sie immer gut aufbewahren!
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