Gewusst, wie ...

Damit Wasserschaden nicht Totalschaden bedeutet

Motor
31.07.2014 13:27
Nach starken Regenfällen oder Hochwasser heißt es nicht nur "Land unter", sondern oft auch "Auto unter". Dabei muss ein abgesoffenes Fahrzeug nicht direkt als Totalschaden abgestempelt werden.
(Bild: kmm)

Um den Schaden nicht größer zu machen, ist überlegtes Handeln wichtig: Keineswegs sollte versucht werden, das vorher unter Wasser gestandene Auto zu starten. Ist nämlich Wasser in den Motor eingedrungen, könnte er dabei durch den sogenannten "Wasserschlag" beschädigt werden. Selbst wenn das Triebwerk anspringt, besteht die Gefahr, dass Flüssigkeit ins Öl gelangt ist beziehungsweise noch angesaugt wird. Schlimmstenfalls kann das zu einem Motorschaden führen.

Auch das Einschalten der Zündung oder anderer Verbraucher kann Kurzschlüsse und andere Probleme in der elektrischen Anlage oder der Fahrzeugelektronik verursachen. Deswegen sollte die Batterie schleunigst abgeklemmt werden. Am besten lässt man das Auto in eine Fachwerkstatt schleppen. Dort kann untersucht werden, ob sich eine Trockenlegung lohnt. Dies ist abhängig von Zeitwert, Eintauchtiefe und Schmutz im Wasser. Ist das Auto noch zu retten, kann in der Werkstatt auch direkt eine Fahrzeugaufbereitung in Anspruch genommen werden, um die Wasserschäden aus dem Innenraum zu beseitigen.

In der Regel ist eine Wassertiefe bis zu den Radnaben für Fahrzeuge unproblematisch. Manchmal nennt die Betriebsanleitung auch die zulässige "Eintauchtiefe". Bei SUVs und Geländewagen ist diese naturgemäß größer als bei einem tiefliegenden Sportwagen. Schlecht sieht es aus, wenn der Motor teilweise oder ganz unter die Wasseroberfläche gelangt. Dann hilft nur noch der Abschleppdienst. Für die durch Hochwasser aufkommenden Schäden kommt in der Regel die Kaskoversicherung auf.

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(Bild: kmm)



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