Laut "Bild Online" handelt es sich um einen Routineeingriff, weshalb auch kein Grund zur Sorge bestehe. Die Behandlung müsse aber von einem Spezialisten durchgeführt werden. Daher käme die Krankenstation der Justizanstalt Landsberg nicht infrage, da dort nur Allgemeinmediziner angestellt seien, hieß es.
Seine Zelle wird der inhaftierte Ex-Bayern-Boss aber wohl in Kürze auch ohne medizinische Gründe verlassen dürfen. Einen entsprechenden Bericht der "Bild am Sonntag" bestätigten mit dem Fall vertraute Juristen am Montag. Voraussetzung wäre allerdings, dass das Landgericht Augsburg die Haftstrafe des derzeit prominentesten deutschen Gefangenen bereits nach der Hälfte zur Bewährung aussetzt. Das Gefängnis in Landsberg am Lech, wo der frühere Präsident des FC Bayern München einsitzt, kann schon vor der Gerichtsentscheidung eine Prognose abgeben, ob die Bedingungen für die vorzeitige Entlassung gegeben sind.
Im günstigsten Fall bereits im September Freigang
Dementsprechend setzt es den Zeitpunkt für Hafterleichterungen fest, wie aus den Bestimmungen zum bayerischen Strafvollzug hervorgeht. Im günstigsten Fall wäre dies Anfang September der Fall. Ein förmlicher Antrag des Häftlings oder seines Anwalts ist nicht erforderlich. Hoeneß' Anwalt Steffen Ufer hatte allerdings noch am Wochenende dementiert, dass es Gespräche mit der Strafvollstreckungskammer über Hafterleichterungen gegeben habe.
Hoeneß war im März wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er trat seine Strafe am 2. Juni an.
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