Im April dieses Jahres trafen sich die drei ÖVP-Minister für Justiz, Inneres und Familie mit Vertretern der Schwulen- und Lesben-Community. Nach dem Runden Tisch zeichnete sich ab, dass die EP künftig wie die Ehe am Standesamt geschlossen werden soll. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner von der ÖVP erklärte damals, es sei "nicht wichtig, was am Türschild steht". Sie betonte aber auch, "dass die Ehe unantastbar bleibt".
Die Änderung der Zuständigkeit von der Bezirksverwaltungsbehörde hin zum Standesamt erfordert auch eine Änderung beim Zentralen Personenstandsregister, hieß es. Das Register soll mit 1. November eingeführt werden und stellt die Gemeinden vor große Herausforderungen.
Umstellung dauert an
In der derzeitigen Phase des Projekts nun die Systematik neu zu programmieren und die Organisation in den betroffenen Behörden umzustellen, würde die Kapazitäten sprengen. Geplant ist daher, die technische und organisatorische Umstellung erst in Angriff zu nehmen, nachdem das Gesamtsystem angelaufen ist. Im ersten Quartal des nächsten Jahres sollte es dann möglich sein, dass die EP am Standesamt geschlossen wird.
Das Rechtskomitee Lambda, das sich unter anderem die Zuständigkeit des Standesamts einsetzt, sei über die Pläne bereits informiert worden, so ein Sprecher von Ressortchefin Mikl-Leitner.
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