Richter urteilte

Todesstrafe in Kalifornien ist verfassungswidrig

Ausland
17.07.2014 07:10
Nächstes Kapitel in der hitzigen Debatte um die Todesstrafe in den USA: Ein Bundesgericht in Kalifornien hat die Todesstrafe in dem Bundesstaat jetzt für verfassungswidrig erklärt. Die Umsetzung funktioniere so schlecht und sei derart von Verzögerungen geprägt, dass sie gegen die Verfassung des Bundesstaates verstoße, urteilte Richter Cormac Carney am Mittwoch.

Seit 1978 seien von 900 Todesurteilen lediglich 13 umgesetzt worden, schrieb Carney in dem 29 Seiten langen Urteil, berichtete die "Los Angeles Times". Bei einer so niedrigen Vollstreckungsrate sei die Strafe willkürlich. Sie diene nicht der Abschreckung und habe somit ihre Wirkung verloren.

Geklagt hatte ein Mann, dessen Hinrichtung wegen Mordes und Vergewaltigung im Jahr 1995 mehrfach verschoben worden war. Richter Carney hob das Urteil mit der Begründung auf, dass es unklar sei, wann oder ob der Verurteilte jemals mit der Exekution rechnen könne. Das Urteil soll nun von einem Berufungsgericht überprüft werden.

Qualvoller Tod bei Exekution löste neue Debatte aus
Der qualvolle Tod von Clayton Lockett (siehe Infobox) hatte in den USA die Debatte über die Todesstrafe zuletzt neu entfacht, Präsident Barack Obama bezeichnete die Hinrichtung als "zutiefst verstörend". Nach der Tragödie setzte Oklahoma alle Hinrichtungen für sechs Monate aus, die nächste Vollstreckung einer Todesstrafe in dem Bundesstaat ist aber schon terminiert: Sie soll am 13. November stattfinden. Oben auf der Liste steht Charles Warner, der eigentlich zwei Stunden nach Lockett hingerichtet werden sollte.

Warner ist auch einer der 21 Todeskandidaten, die sich gemeinsam gegen ihre Hinrichtung wehren. Sie hatten Ende Juni an einem Bundesgericht in Oklahoma Klage eingereicht. Sie werfen den Behörden vor, nicht sicherzustellen, dass ihnen dieselben Qualen wie Clayton Lockett erspart bleiben.

Todeskandidaten klagten wegen "großer Gefahr"
Die 21 Kläger sehen "die große Gefahr", dass die Strafvollzugsbehörde von Oklahoma bei ihnen "die gleichen oder ähnliche Produkte und Prozeduren anwendet" wie bei der Hinrichtung Locketts Ende April. Sie wehren sich insbesondere gegen den Einsatz des Narkosemittels Midazolam, das nicht zu anhaltender Bewusstlosigkeit führe, sobald das Gift injiziert werde. In ihrer Klage berufen sich die Todeskandidaten auf die Verfassung, die eine "grausame und außergewöhnliche Bestrafung" verbietet.

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