Nach EU-Urteil

Google soll zweifelhafte Löschanträge akzeptieren

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14.07.2014 09:12
Beim Umsetzen des Urteils zum "Recht auf Vergessenwerden" im Internet gibt der Suchmaschinenbetreiber Google einem Zeitungsbericht zufolge auch zweifelhaften Anträgen statt. Die Prüfung der einzelnen Fälle werde vernachlässigt und im Zweifel würden die Eingaben positiv beschieden, berichtete die "Welt am Sonntag".

Die Zeitung berichtete, sie habe testweise einen bewusst fehlerhaften Löschantrag gestellt, der positiv beschieden worden sei. Das Blatt berief sich zudem auf Angaben des deutschen Medienrechtlers Christian Solmecker.

Dieser sagte der Zeitung, seine Kanzlei habe für Mandanten Löschanträge gestellt, darunter auch solche mit eher zweifelhafter Begründung. "Alle sind durchgekommen." Seiner Einschätzung nach löschten die Google-Mitarbeiter "mehr, als sie müssten".

Google weist Berichte mangelnder Sorgfalt zurück
Der Sprecher von Google Deutschland, Klaas Flechsig, wies die Darstellung zurück. "Es liegen uns keinerlei Anhaltspunkte vor, dass die erhobenen Vorwürfe berechtigt wären", sagte er zur Nachrichtenagentur AFP. Bei der Umsetzung des Urteils müssten "wichtige Abwägungen" getroffen werden. Google tue sein Möglichstes, um "die bestmögliche Balance zu finden". Jeder Fall werde einzeln betrachtet, versicherte Flechsig.

Er verwies zugleich darauf, dass die Angelegenheit noch relativ neu sei. "Die Abläufe werden sich im Zeitverlauf weiter entwickeln, auch unter Einbeziehung des Feedbacks, das wir erhalten."

EU-Gerichtshof forderte Löschung auf Antrag
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai geurteilt, dass Privatleute ein "Recht auf Vergessenwerden" im Internet haben. Daher müssen Suchmaschinenbetreiber nun auf Antrag Links aus ihren Suchergebnissen streichen, wenn Angaben auf den verlinkten Seiten die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen.

Die fraglichen Links werden allerdings nur in Europa unsichtbar gemacht. Auf der Internetseite erscheint zudem ein Hinweis, dass das Suchergebnis verändert wurde. Wer Google außerhalb von Europa benutzt, bekommt weiter alle Links angezeigt.

Ein Beirat mit unabhängigen Fachleuten soll den US-Internetkonzern künftig in Bezug auf das Urteil und dessen Auswirkungen beraten. Das kündigte Google-Chefjustiziar David Drummond in einem Beitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" an (siehe Infobox). Von deutscher Seite gehört die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Gremium an. Die Gruppe nimmt nach Flechsigs Angaben "demnächst" die Arbeit auf und soll Anfang 2015 Erfahrungen und Schlüsse in einem Bericht veröffentlichen.

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