1.218 Kontrollen fanden direkt auf der Straße statt, so der Gesundheitsminister. Die anderen 2.000 Verstöße betrafen Probleme, die bereits im Vorfeld des Transportes abgestellt werden konnten, oder formale Verstöße wie beispielsweise Dokumentenmängel. Geahndet wurden die Vergehen mit insgesamt 203 Anzeigen und 51 Organstrafmandaten.
Landeshauptleute zuständig für Kontrollen
In zwei Fällen wurde die sofortige Abladung angeordnet, 1.828 Abmahnungen und Aufforderungen zur sofortigen Verbesserung wurden ausgesprochen. Gemäß dem entsprechenden österreichischen Gesetz erstellt der Gesundheitsminister jährlich einen Kontrollplan, durch den sichergestellt werden soll, dass Tiere während des Transportes bestmöglich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geschützt werden. Die Durchführung der Kontrollen liegt in der Zuständigkeit der Landeshauptleute.
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