Preisschlacht im Web

Adidas streicht Beschränkungen im Onlinehandel

Web
02.07.2014 08:42
Im Abwehrkampf gegen die Preisschlacht im Internethandel müssen Adidas und Sportfachgeschäfte einen Rückschlag hinnehmen. Europas größter Sportartikelanbieter gab am Dienstag dem Druck des deutschen Bundeskartellamts nach und lockerte seine Beschränkungen für Online-Händler.

Schuhe, Kleidung und Sportgeräte von Adidas dürfen unter bestimmten Bedingungen nun auch wieder auf sogenannten offenen Marktplätzen verkauft werden, wie das Unternehmen mitteilte. Der deutsche Bundesverband Onlinehandel begrüßte die Entscheidung. Er erhoffe sich Signalwirkung auch auf andere Konzerne, sagte Verbandspräsident Oliver Prothmann der Nachrichtenagentur Reuters.

Den Verkauf auf solchen Online-Plattformen, wie sie eBay oder Amazon für externe Händler anbieten, hatte der Konzern vor eineinhalb Jahren verboten. Daraufhin hatte das Bundeskartellamt wegen einer möglichen Behinderung des Wettbewerbs zu ermitteln begonnen. Diese Untersuchung stehe "unmittelbar vor dem Abschluss", sagte nun ein Sprecher am Dienstag.

Sie könnte Signalcharakter auch für andere Hersteller haben, die ähnliche Praktiken verfolgen. Auch der kleinere Adidas-Konkurrent Asics ist ins Visier der Wettbewerbshüter geraten - ihm werfen die Kartellwächter "eine Reihe von schwerwiegenden Wettbewerbsbeschränkungen" vor. Adidas sei mit seinen Beschränkungen im Onlinehandel Vorreiter gewesen - "ich hoffe, sie sind es mit der Öffnung nun auch wieder", betonte Prothmann.

Hersteller fürchten Billig-Image
Der Preiskampf, der auf den offenen Onlinemarktplätzen am heftigsten tobt, ist Markenherstellern und Fachgeschäften ein besonderer Dorn im Auge. Während Ladenbesitzer beklagen, dass sich Kunden bei ihnen beraten lassen und die Ware dann beim Billiganbieter im Netz bestellen, befürchten die Hersteller, in den Geruch der Billigmarke zu kommen, was dem Geschäft langfristig schaden kann.

"Unser Ziel war und ist es, die Darstellung unserer Marken über alle Vertriebskanäle hinweg in optimaler Weise sicherzustellen und so Konsumenten ein positives Markenerlebnis zu ermöglichen", bekräftigte Adidas dementsprechend am Dienstag.

Der Konzern machte deshalb deutlich, dass der Schritt nur ein Teilrückzug ist: Händler dürften die Produkte mit den drei Streifen nur dann auf offenen Marktplätzen verkaufen, "falls diese unsere qualitativen Kriterien für die Markenpräsentation erfüllen".

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