Fünf Jahre Haft

43-Jährige wollte Mann ersticken – verurteilt

Österreich
27.06.2014 18:56
Eine 43-Jährige ist am Freitag wegen Mordversuchs am Landesgericht Wels zu fünf Jahren Haft - 20 Monate davon unbedingt - verurteilt worden. Sie hatte im Vorjahr in Waizenkirchen im Bezirk Grieskirchen versucht, ihren 49-jährigen Ehemann mit einem spiritusgetränkten Küchentuch zu ersticken. Dieser leistete aber Gegenwehr und trug keine Schäden davon. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am 3. November kam die Angeklagte gegen 22 Uhr von der Arbeit nach Hause und ging zu Bett. Etwa eine Stunde später folgte ihr Mann. Als er schlief, soll ihm die 43-Jährige um circa 1 Uhr das Tuch auf Mund und Nase gehalten haben, so die Staatsanwältin. Der 49-Jährige wachte aber auf. Eines der drei gemeinsamen Kinder kam dazu und trennte das kämpfende Paar. Die Frau wurde festgenommen und legte ein Geständnis ab.

"Wenn man eine Katze schlägt, wehrt die sich auch"
"Wenn man eine Katze schlägt, wehrt die sich auch", sagte die Beschuldigte. Entgegen ihrer früheren Verantwortung erklärte sie im Prozess aber, sie habe ihren Mann nicht umbringen wollen und das Tuch nur auf seinen Mund gehalten. Vorübergehend keine Luft zu bekommen, sei nicht tödlich, sagte die Frau. Sie habe sich damals gedacht: "Weil er mit seinem Benehmen manchmal meinen Atem genommen hat, werde ich auch seinen Atem nehmen."

Ab dem Jahr 2008 soll es zwischen dem seit 1995 verheirateten Paar erste Schwierigkeiten gegeben haben - mit Gewaltausbrüchen des 49-Jährigen, die für die Beschuldigte auch einmal im Krankenhaus endeten. Zudem sei sie wegen seiner Beziehung zu einer anderen Frau eifersüchtig gewesen und habe laut Anklage schließlich beschlossen, ihn zu töten. Auch ihre ehemalige Chefin berichtete von Eheproblemen der beiden, ihre Mitarbeiterin habe Angst vor einer Scheidung gehabt und im Urlaub zuhause bleiben müssen.

Gewählte Methode für Mord nicht geeignet
Der Verteidiger berichtete von einem jahrelangen Martyrium seiner Mandantin und verwies darauf, dass die gewählte Methode gar nicht geeignet gewesen wäre, jemanden umzubringen. Mit dem Tuch wäre es möglich gewesen, den Mann zu ersticken, mit dem Spiritus nicht, erklärte der Gerichtsmediziner. Die 43-Jährige sei zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig gewesen, so ein Sachverständiger.

Ein Journalstaatsanwalt belastete die 43-jährige Angeklagte: Er habe sie mehrmals zur Polizei sagen hören, dass sie ihren Mann umbringen wollte, so der Zeuge vor Gericht. Auch ihr gegenüber habe die Beschuldigte mehrmals erklärt, dass sie versucht hat, den 49-Jährigen zu töten, erklärte die Untersuchungsrichterin in dem Fall.

Die Behauptung der Frau, dass sie ihren Mann nur verletzen wollte, sei "absolut unglaubwürdig", betonte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. Sie sprach von einer "reinen Schutzbehauptung" mit dem Ziel, einer mehrjährigen Freiheitsstrafe zu entkommen.

Auf Antrag des Verteidigers mussten die Geschworenen entscheiden, ob ein versuchter Mord oder lediglich eine versuchte Verletzung vorliegt. Es habe sich zudem um einen "absolut untauglichen Versuch", jemanden zu verletzen, gehandelt, pochte der Anwalt auf einen Freispruch. Das Opfer sollte demnach nur bewusstlos werden.

Geschworene befanden Angeklagte für schuldig
Dem Wunsch des Anwalts folgten die Geschworenen nicht: Sie befanden die Angeklagte des Mordversuchs für schuldig und verurteilten sie zu einer fünfjährigen Haftstrafe – 20 Monate davon unbedingt. Der Verteidiger der 43-Jährigen erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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