Die genauen Hintergründe der Tat liegen im Dunkeln. Der Vater entschlug sich bei der Verhandlung, die von Richter Wolfgang Etl geführt wurde, der Aussage. "Ich will nicht darüber reden. Ich weiß, was ich getan habe", erklärte der 35-jährige mittlerweile Obdachlose, der vor elf Wochen erneut Vater wurde. "Was sagen Sie zu den Anschuldigungen?", fragte Etl. "Ich hab' keinen Kontakt, also was soll ich tun?", meinte der Angeklagte lapidar. Auch die Mutter des Kindes wollte zu dem Vorfall keine Aussage machen. Das Kind lebt mittlerweile bei Pflegeeltern.
Bub bereits mehrfach operiert
Der damals drei Monate alte Bub wurde im Jänner 2012 ins Spital gebracht, weil sein Kopf immer mehr anschwoll. Im Krankenhaus wurden erhebliche Verletzungen des Gehirns festgestellt, die laut Gerichtsgutachter Günther Bernert noch immer nicht überwunden sind. Mittlerweile wurde der fast dreijährige Bub mehrfach operiert, um den Hydrocephalus (Wasserkopf, Anm.) in den Griff zu bekommen und die überschüssige Flüssigkeit im Gehirn in andere Körperteile abzuleiten. Die Ableitung in den Bauchraum hatte allerdings eine Zyste zur Folge, die schmerzhafte Operationen mit sich führte, so der Gutachter.
Die Möglichkeit, dass das Kind später eine Epilepsie entwickle, sei nicht ausgeschlossen, erklärte der Gutachter. Weitere spätere Schäden könnten aufgrund des jungen Alters noch nicht festgestellt werden. "Vom Wesen her ist er ein schwieriges Kind", was aufgrund der Vorgeschichte und durch die vielen Spitalsaufenthalte verursacht worden sei, sagte Bernert.
Kind bis zu drei Mal heftig geschüttelt
In einem früheren Gutachten stellte Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich ein sogenanntes Shaking Baby Syndrom fest - das heißt, das Kind wurde nicht nur einmal, sondern zwei bzw. bis zu drei Mal heftig geschüttelt. "Dem stimme ich zu", sagte am Dienstag auch Bernert. Es sei plausibel, dass "die letzte Schädigung die massivste war". Diese soll rund um Weihnachten 2011 passiert sein.
Dem Kind wurde ein Schmerzensgeldanteil von 22.200 Euro zugesprochen. Zudem haftet der Vater auch für körperliche Spätfolgen. Während der 35-Jährige auf Rechtsmittel verzichtete, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.
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