Am 10. Februar hatte der Verwaltungsgerichtshof die Baugenehmigung aufgehoben. Zumindest ein Sachverständiger sei nicht berechtigt gewesen, Gutachten nach dem Eisenbahngesetz zu erstellen, hieß es. Bei einem Anrainer wurde die mögliche Lärmbelästigung an der falschen Stelle und nach falscher Methode erhoben. Unklar sei auch die Auswirkung auf dessen Bio‐Permakulturanlage.
Schließlich sei für die Deponie Longsgraben zur Ablagerung des Tunnelausbruchs ein gesondertes abfallrechtliches Verfahren nötig - die Bewilligung nach dem Eisenbahngesetz war nicht zulässig, urteilte der VwGH damals.
Inzwischen wurden weitere Lärmmessungen durchgeführt und das Umweltverträglichkeitsgutachten ergänzt. Zudem wurden von der ÖBB teilweise neue, dem Eisenbahngesetz entsprechende Sachverständige beauftragt, schrieb das Verkehrsministerium am Dienstag. Der vorliegende Bescheid enthalte keine neuen Auflagen.
"Voraussetzungen für die Realisierung geschaffen"
Die ÖBB begrüßten den Bescheid umgehend. "Durch die rasche Ausstellung des neuen, positiven UVP-Bescheides wurden wichtige Voraussetzungen für die Realisierung geschaffen", hieß es seitens des Unternehmens. Auf Basis des Gesamtgenehmigungsbescheids könne auch ein allfälliges Enteignungsverfahren beim Land Steiermark zur Deponie Longsgraben verhandelt werden.
Die ÖBB werden den 182 Seiten umfassenden Bescheid in den nächsten Wochen eingehend prüfen. Welche Auswirkungen in Summe auf das Projekt entstehen, wird gerade analysiert.
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