Angeklagter leugnet

Prozess nach tödlicher Sex-Attacke in Gmunden

Österreich
18.06.2014 16:59
Im Landesgericht Wels hat am Mittwoch der Geschworenenprozess gegen einen 39-Jährigen begonnen, der im Sommer 2013 in Gmunden eine 51-jährige Tanzlehrerin vergewaltigt und getötet haben soll. Helmut S. soll die Frau bewusstlos geschlagen und vergewaltigt haben. Die Frau starb an ihren Kopfverletzungen. Der Angeklagte leugnet die Tat und will nur einvernehmlichen Sex mit der Frau gehabt haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf Gutachten und Zeugen. Ein Urteil soll am 2. Juli gesprochen werden.

Richter Anton Weber ließ zum Prozessauftakt auf sich warten. Eine halbe Stunde saß der Angeklagte vor dem leeren Richtertisch im Blitzlichtgewitter der Fotografen. Er gab sich freundlich, strahlte im dunklen Anzug Optimismus aus. Erst als die Kameraleute abgezogen waren, kam der Richter mit den Geschworenen in den Saal.

Alles begann am 6. Juli 2013 beim Meisterschaftsabschluss im Tennisclub Gmunden. Dort feierte nicht nur der Angeklagte mit seiner Frau, sondern auch die hübsche Tanzschulbesitzerin Ingrid Scherrer (51), die erstmals - ihr Gatte war am 24. Dezember 2012 verstorben - ihre Trauerkleidung abgelegt hatte und in modischen Hotpants erschienen war. Was den Angeklagten, wie sich Zeugen später erinnerten, zu anzüglichen Bemerkungen veranlasste. Zwei Tage später wurde Ingrid Scherrer in ihrem Garten aufgefunden, sie starb am 16. Juli, ohne nochmals das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

"Es hat nie einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gegeben"
Und damit fangen die Probleme der Anklage an. Es gibt keine Zeugen für die Tat. Staatsanwältin Kerstin Kutsam lud daher die Geschworenen ein, "den Ermittlern über die Schulter zu blicken". Eine Dreiviertelstunde referierte sie über die neunmonatigen Untersuchungen, über die Verletzungen und die Schlüsse, die vier Mediziner gezogen haben, über DNA-und Abrieb-Spuren auf den Schuhen des Opfers. Über die Expertisen von Psychiatern und Tatortanalysen. Sie kommt zum Schluss: "Es hat nie einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen dem Angeklagten und Ingrid Scherrer gegeben."

Vielmehr sei der Versicherungskaufmann der Frau gefolgt, habe ihr einen Faustschlag versetzt, sie mit einem weiteren Schlag zu Boden gestoßen und sein schon bewusstloses Opfer vergewaltigt. "Anschließend beschloss er", so die Anklägerin, "Ingrid Scherrer zu töten." Vermutlich mit einem Stein soll er der Tanzschulbesitzerin auf den Kopf geschlagen haben. Weshalb neben Vergewaltigung mit Todesfolge auch Mordversuch angeklagt ist.

Tränen wegen Fremdgehens
"Hier liegt keine Tat vor", fasst sich Verteidiger Rene Haumer kurz. "Es gibt keinen wie auch immer gearteten Hinweis auf eine Vergewaltigung." Und S. spricht von "Schmuserei" und "Fummelei", als er das Zusammentreffen schildert. Nach dem Sex sei Ingrid Scherrer ohne sein Zutun gestürzt, aber nicht verletzt gewesen. Nur einmal bricht er beim Anblick eines Tatortfotos in Tränen aus. "Es ist unverzeihlich. Hier bin ich fremdgegangen."

Der Prozess soll am Freitag mit der Einvernahme von Zeugen fortgesetzt werden. An den darauffolgenden Verhandlungstagen werden auch die Gutachten - u.a. des Kriminalpsychologen Thomas Müller und der Psychiaterin Adelheid Kastner - erörtert werden. Letztere bescheinigt dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit, aber auch Aggressivität, wenn sein öffentliches Ansehen in Gefahr sei, und eine "emotionale Verarmung".

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