Reformen in der Stmk

Hick-Hack um 130 Kommissäre für neue Gemeinden

Österreich
18.06.2014 13:13
Im Vorfeld der Gemeindefusionen in der Steiermark wird um die Regierungskommissäre, welche die Fusionsgemeinden interimistisch verwalten, gestritten. FPÖ, Grüne und Kommunisten sind dagegen, dass bei der kommenden Wahl wiederkandidierende Bürgermeister zum Zug kommen, weil sie sich so einen Startvorteil für den kommunalen Urnengang im Frühjahr verschaffen könnten.

Ab 1. Jänner 2015 gibt es in der Steiermark statt 539 nur noch 287 Gemeinden. In den 130 neuen Gemeinden, die aus vormals 385 entstehen, werden für die Zeit zwischen Auslösung der alten Gemeinderäte und den Kommunalwahlen Ende März oder Anfang April Regierungskommissäre benötigt, welche die Amtsgeschäfte weiterführen.

Anders als in Fällen, wo das Land nach finanziellen Bruchlandungen eigene Beamte entsandte, will man - nicht zuletzt auch aus Ressourcengründen - auf Gemeindefunktionäre, vorzugsweise auf "Altbürgermeister", zurückgreifen.

FPÖ will bisherige Amtsleiter einsetzen
Der Opposition ist das nicht recht. Die FPÖ blitzte zwar mit einem Antrag, der auch von Grünen und KPÖ unterstützt wurde, im Ausschuss ab, man will aber das Thema am 1. Juli dennoch ins Plenum bringen. Die Begründung: Ein Kommissär sollte neutral agieren, ein Bürgermeister, der wiedergewählt werden möchte, könnte sich selbst Vorteile für die Wahl verschaffen.

Die bisherigen Amtsleiter wären daher dafür besser geeignet, meint die FPÖ. Die Grünen wollen Beiräte, die mit je einem Mitglied jeder Fraktion aller betroffenen Gemeinden zusammengesetzt sind. In den derzeit vorgesehenen Beiräten gibt es nur ein Mitglied aus jeder Fusionsgemeinde.

Reformpartner favorisieren Bürgermeister
Die sogenannten Reformpartner von SPÖ und ÖVP glauben hingegen, dass Bürgermeister die Idealbesetzung schlechthin seien. Sie hätten die Erfahrung und dürften in dieser Zeit ohnehin nur verwalten. Außerdem stehe es den Gemeinderäten bzw. Bürgermeistern frei, sich auf einen Vorschlag - etwa eine Person aus dem Kreise der Bürgermeister, Alt-Bürgermeister, Gemeinderäte oder Amtsleiter - zu einigen und diesen bis 30. Juni der Landesregierung als Entscheidungsrundlage für den erforderlichen Bescheid zur Kommissär-Bestellung vorzulegen.

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