4 und 6 Jahre Haft

In Dorotheum-Filiale eingebrochen: Duo verurteilt

Österreich
13.06.2014 12:59
Vier und sechs Jahre Haft haben am Freitag zwei Angeklagte am Wiener Landesgericht ausgefasst. Die Männer mussten sich wegen zahlreicher Einbrüche, darunter einen spektakulären Coup in einer Dorotheum-Filiale in Wien-Brigittenau, verantworten. Die von Richterin Claudia Zöllner verhängten Urteile sind rechtskräftig.

Rund drei Stunden hatten die 32 und 37 Jahre alten Männer Ende August 2013 im Schweiße ihres Angesichts gearbeitet, um von einem Hinterhof aus ein Loch in die Außenwand des Dorotheums in der Wallensteinstraße zu stemmen. Doch die Mühe war zunächst vergeblich, da eine Vitrine den Weg ins Innere versperrte. Mit dem richtigen Werkzeug verschafften sie sich am nächsten Morgen, noch bevor das Geschäft öffnete, Zutritt und räumten einige Laden und Vitrinen leer.

82.000 Euro Schaden angerichtet
Der inkriminierte Schaden von fast 82.000 Euro kam dem Jüngeren zu hoch vor: "Wir haben von einem 'Zigeuner', der am Brunnenmarkt Salat verkauft, nur 9.000 Euro bekommen." Auch für das Diebesgut aus drei gemeinsam verübten Wohnungseinbrüchen bekamen die Serben bei dem Hehler nur einen Bruchteil des tatsächlichen Werts.

Dem Duo war die Polizei über einen Spitzel auf die Schliche gekommen, woraufhin man beide observiert und die Handys abgehört hatte. Dieser Informant hatte detaillierte Angaben über eine ganze Einbrecherbande gemacht, der die beiden Angeklagten angehört haben sollen. Diese wäre hoch spezialisiert vorgegangen und hätte die jeweiligen Ziele aus einer serbischen Stadt zugewiesen bekommen, das Diebesgut wäre durch einen Buschauffeur anschließend dorthin gebracht worden.

37-Jähriger hinterließ DNA-Spuren an Tatorten
Davon wollten beide vor Gericht jedoch nichts wissen. Der Ältere war auch nicht gerade sehr professionell zur Sache gegangen: Bei drei weiteren Einbrüchen, die ihm die Staatsanwaltschaft alleine vorwarf, hatte er sich derart geschnitten, dass er deutliche Blut- und damit auch DNA-Spuren hinterlassen hatte. Dabei müsste der 37-Jährige eigentlich über genügend Erfahrung verfügen. Wegen etwa 50 Einbrüchen, so genau wusste er es selbst nicht mehr, war er in Belgien verurteilt worden.

Verteidiger Peter Philipp, der beide Angeklagte vertrat, wies in seinem Plädoyer auf das Geständnis seiner Mandanten hin - zudem sei die Schadenssumme "nicht die Welt." Er schlug dem Schöffensenat zwei bis drei Jahre für den 32-Jährigen und fünf Jahre für seinen älteren Komplizen vor. Damit konnte sich Zöllner aus spezial- und generalpräventiven Gründen nicht anfreunden: "Jeder kennt jemanden, bei dem eingebrochen wurde, oder wurde selbst zum Opfer."

Mit vier Jahren für den Jüngeren und sechs für den 37-Jährigen waren sowohl die Verurteilten als auch die Staatsanwältin zufrieden, weshalb die Strafe bereits rechtskräftig ist.

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