Der Mann war am 11. Mai des Vorjahres in die Wohnung seines Nachbarn (Bild) eingedrungen und hatte mit einer Pistole sieben Mal durch die Türe geschossen, hinter der sich das Opfer und seine Frau verschanzt hatten. Der 36-jährige Nachbar war drei Mal getroffen und schwer verletzt worden. Danach hatte der Täter die leergefeuerte Waffe der Ehegattin mit den Worten an den Hals gesetzt: "Jetzt bist zu dran."
Angreifer von Opfer und Vater niedergerungen
Dem Schwerverletzten und seinem Vater war es gemeinsam gelungen, den Tobenden niederzuringen, ehe dieser nachladen konnte. Der Angreifer selbst hatte dabei Rippenbrüche erlitten.
Der Tat vorausgegangen waren jahrelange Streitigkeiten. Schlussendlich hatte eine Anzeige bei der Polizei den mehrfach vorbestraften Mann zum Durchdrehen gebracht.
Tötungsabsicht bestritten, "nur Denkzettel"
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte im Fall der Schussabgabe geständig, auch wenn er die Tötungsabsicht bestritt. Er habe seinem Kontrahenten nur einen Denkzettel verpassen wollen, lautete seine Rechtfertigung. Daran, dass er auch der Frau die Waffe angesetzt hat und sie bedroht hatte, wollte sich er sich nicht mehr erinnern können.
Weil aber ein grundsätzliches Geständnis vorlag, entschied der Senat, die auf zwei Tage anberaumte Hauptverhandlung zu verkürzen und auf die für Freitag geplante Erörterung des gerichtsmedizinischen Gutachtens sowie die Vorführung des Videos der Tatrekonstruktion zu verzichten. Die Geschworenen sprachen den Obersteirer nach längerer Beratung einstimmig bzw. mit 6:2 Stimmen schuldig.
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