Per Sonderregelung

Beamte sichern sich neue Pensions-Privilegien

Österreich
04.06.2014 15:48
Die Einführung des Pensionskontos hätte die unterschiedlichen Systeme zusammenführen sollen. Im ASVG gilt es ab Jahrgang 1955. Jetzt stellt sich allerdings heraus, dass man still und heimlich bei Beamten den Start bis zum Jahrgang 1976 - also um 21 Jahre - verschoben hat! Bis dahin behalten sie ihre Pensionsprivilegien.

Das Pensionskonto schafft nicht nur Transparenz (man sieht, welche Ansprüche man bisher erworben hat, und kann sich leicht die Höhe der künftigen Pension ausrechnen lassen). Die Berechnung erfolgt so, dass jedes Berufsjahr für die Höhe der Pension zählt, und nicht wie früher nur die besten Jahre. Außerdem betragen die Abschläge bei früherem Antritt bis zu 4,2 Prozent.

Verschoben, um Klagen zu verhindern?
Für 3,6 Millionen ASVG-Versicherte betrug der mögliche Verlust gegenüber der alten Berechnungsmethode zwischen 1,5 und drei Prozent, was man in Kauf nahm. Bei den Beamten des Bundes hätte dieselbe Umstellung (also ab Jahrgang 1955) in Einzelfällen angeblich zu Verlusten von bis zu 30 Prozent geführt, wird behauptet. Das hätte Klagen beim Verfassungsgerichtshof zur Folge gehabt - daher habe man das Pensionskonto nun verschoben, heißt es.

Von der "Krone" befragte Experten finden das aber völlig unverständlich und vermuten, dass die Beamten, die ja auch die Gesetze machen, einfach ihre Schäfchen ins Trockene bringen wollten. Denn das alte System bewertet die Jahre mit schlechterer Bezahlung nicht (keine lebenslange Durchrechnung), und die Abschläge bei Frühpension sind geringer.

Länder-Privilegien zum Teil noch ärger
Beim Bund wird das Pensionskonto also erst ab dem Jahrgang 1976 eingeführt - noch ärger sind aber die Privilegien in den Ländern:

  • In Wien, dem Burgenland, Salzburg und Tirol gibt es noch nicht einmal einen Beschluss für eine Umstellung auf das Pensionskonto.
  • In Oberösterreich gilt es nur für die ab 2006 Eingetretenen, in Kärnten nur für Neue ab 2011.
  • Niederösterreich, die Steiermark und Vorarlberg haben im Wesentlichen die Bundesregelung.

Zur Erinnerung ein paar Pensionshöhen: Die durchschnittliche ASVG-Pension beträgt 1.395 Euro brutto. Bei Bundesbeamten sind es je nach Qualifikation zwischen 2.290 und 4.000 Euro.

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