10 Jahre Gefängnis

Versuchter Raubüberfall auf Wettcafé: Haftstrafe

Österreich
30.05.2014 11:24
Wegen versuchten schweren Raubes ist ein 42-Jähriger am Freitag am Grazer Straflandesgericht zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der Steirer hatte im April mit einer Axt als Waffe ein Wettcafé in Voitsberg überfallen, er erbeutete aber kein Geld. Da er mit dem eigenen Pkw flüchtete, konnte er schnell geschnappt werden. Er war geständig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war häufig als Forstarbeiter tätig, daher hatte er immer eine große Spaltaxt im Auto. Seine Schulden und die Spielsucht waren das Motiv für den Überfall im April diesen Jahres. Er suchte sich genau jenes Wettcafé aus, in dem er bereits rund 200.000 Euro verspielt hatte und dessen Kellner er seit 25 Jahren kennt. "Haben Sie nicht gedacht, dass das blöd ist?", so Richter Martin Wolf in Bezug auf die langjährige Bekanntschaft der beiden Männer. "Ja, andererseits kenn ich eh alle dort", antwortete der Beschuldigte gleichmütig.

Angestellter merkte sich Kennzeichen des Fluchtwagens
Maskiert mit einer Wollhaube betrat er also das Café, schwang drohend die Axt und forderte Geld. Doch dieses war bereits in einer Box, auf die der Kellner keinen Zugriff hatte. Das machte den verhinderten Räuber zornig, und er schlug auf einen Automaten ein. Dann flüchtete er mit dem eigenen Auto. Der Angestellte des Lokals merkte sich die Nummer. "Ich hab' gedacht, der wird wohl ein bissl einen Schock haben und rennt nicht so schnell hinaus", meinte der Steirer dazu.

Richter: "Er hat kein Unrechtsbewusstsein"
Schuldig fühlte sich der 42-Jährige schon, aber "für mich war das kein Raub. Und ich habe nicht nachgedacht, dass eine Hacke eine Waffe ist, für mich ist das ein Werkzeug", rechtfertigte er sich. Der Schöffensenat sah das anders und verhängte eine vergleichsweise hohe Strafe: Zehn Jahre Haft bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren, obwohl es nur ein Versuch war. "Er hat kein Unrechtsbewusstsein und spielt die Tat auf empfindliche Weise herunter", begründete der Richter. Der Angeklagte kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

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