Türen verriegelt?

Schwarzfahrer in Salzburg rief Polizei zu Hilfe

Österreich
22.05.2014 08:40
Kurioser Fall in einem Salzburger O-Bus der Linie 1: Markus Forsterpointner hatte vergessen, sein Ticket zu entwerten und wurde kontrolliert. Als die Wachdienst-Truppe im Zuge dessen den O-Bus-Lenker aufforderte, die Türen zu verriegeln, rief der Schwarzfahrer die Polizei. Der Streit könnte ein juristisches Nachspiel haben - das Verriegeln ist nämlich illegal.

"Ja, es ist meine Schuld", sagt Forsterpoitntner aus Salzburg-Maxglan: Als er am Dienstag um 12.36 Uhr zwischen der Moosstraße und der Röcklbrunnstraße kontrolliert wurde, hatte er zwar ein Ticket dabei, aber es war noch nicht entwertet: "Ich telefonierte gerade."

Drei ÖWD-Kontrolleure forderten daraufhin, ihnen das nicht entwertete Ticket auszuhändigen und einen Ausweis vorzuzeigen: "Beides tat ich nicht, weil ich in ungeheuer aggressiver Art angeschnauzt wurde, wie ein Verbrecher", schildert Forsterpoitntner.

"Habe selbst den Polizei-Notruf gewählt"
Damit der Schwarzfahrer nicht den Bus verlassen konnte, soll seitens der ÖWD-Bediensteten dem Fahrer dann zugerufen worden sein, er möge die Türen verriegeln. "Da habe ich selbst den Polizei-Notruf gewählt, denn das wäre ja eine Nötigung." Immerhin: Man einigte sich, gemeinsam zur Polizei zu gehen, um alles zu klären. Forsterpointners Anzeige wegen Nötigung nahmen die Beamten aber gar nicht erst auf - die Kontrolleure bestreiten den Aufruf zum Verriegeln.

Der Schwarzfahrer zur "Krone": "Ich wollte meinen Schein ja noch entwerten. Ich sehe jeden Tag, dass die Kontrolleure um die Bettler, die nie einen Fahrschein haben, immer einen Bogen machen. Mir als Österreicher drohen drei Tage Haft fürs Schwarzfahren."

Auch Bettler werden kontrolliert
Dazu der ÖWD: "Bettler ohne Schein gibt's täglich: Wir zeigen sie sehr wohl an, aber bei ihnen ist eben nichts zu holen." Und Stadtbus-Chef Gunter Mackinger ergänzt: "Die Aggressionen sind oft heftig. Leider ist es auch Alltag, dass Kontrolleure im Dienst verletzt werden und sogar aus dem Bus hinausgetreten werden."

Erst durch die Entwertung schließe der Kunde einen Beförderungsvertrag ab, jeder andere sei ein Schwarzfahrer, erklärt Mackinger die Rechtslage. Und auch die Abnahme des Fahrscheins sei gerechtfertigt, da "juristisch gesehen der Fahrschein immer in unserem Besitz ist - egal ob entwertet oder nicht. Nur deshalb können wir ihn auch kontrollieren".

Zum Thema Bettler betont Mackinger: "Wir kontrollieren sehr wohl alle", erklärte Mackinger: "Jeder, der keinen entwerteten Fahrschein vorweist, wird von uns angezeigt. Was danach passiert, das entzieht sich meiner Kenntnis."

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