Trotz Verletzung:
Nur beim Anklagevortrag war die Öffentlichkeit zugelassen gewesen. Demnach soll der angeklagte gelernte Friseur, ein türkischer Staatsbürger, einen jugendlichen Mithäftling, der mit Medikamenten von den Ärzten sediert worden war und schlafend im Bett lag, im September des Vorjahres vergewaltigt haben.
Der Angeklagte erklärte sich vor Gericht "nicht schuldig". Der sexuelle Akt sei seiner Aussage nach freiwillig geschehen.
Zu den zwei Jahren Freiheitsstrafe kamen noch 20 Monate aus einer früheren Verurteilung dazu. Der Angeklagte hatte eine Vorstrafe wegen eines Gewaltdelikts, die ihm bedingt nachgesehen worden war - diese wurde nun widerrufen. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger meldeten sofort Rechtsmittel an.
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