"Keine Klinik"

Maßnahmenvollzug: Zu wenig Personal, zu wenig Geld

Österreich
21.05.2014 16:22
Zu wenig Personal, zu wenig Geld: Die Verwahrlosung eines Strafgefangenen der Justizanstalt Krems-Stein hat ein schlechtes Licht auf den österreichischen Maßnahmenvollzug geworfen. Ein Experte der Vollzugsdirektion gibt tiefe Einblicke in die Realität hinter der Institution, die am 1. Jänner 1975 in Kraft getreten ist und nun laut Justizminister Wolfgang Brandstetter umfassend - und früher als eigentlich geplant - reformiert werden soll.

Es gibt drei Arten des Maßnahmenvollzugs. Es sind dies der Maßnahmenvollzug gegen gefährliche Rückfalltäter (Paragraf 23 StGB), gegen entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher (Paragraf 22 StGB) und gegen geistig abnorme Rechtsbrecher (Paragraf 21 StGB). Dieser Bestimmung zufolge ist ein an sich zurechnungsfähiger Angeklagter auch dann in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wenn die Gefahr besteht, dass er unter dem Einfluss einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad wieder eine Straftat begeht, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist.

Die Realität sieht anders aus
Ziel beim Maßnahmenvollzug: Mit einer auf den Betreffenden abgestimmten Therapie sollen die als gefährlich eingestuften Straftäter insoweit "geheilt" werden, dass von ihnen im Fall ihrer Entlassung keine Gefahr mehr ausgeht. Die Realität sieht allerdings anders aus, wie Christian Timm von der Vollzugsdirektion zu verstehen gibt.

Die Justizvollzugsanstalt Stein, in der rund 800 Häftlinge untergebracht sind, verfügt beispielsweise nur über zwei Psychiater, ein weiterer wäre auf Abruf bereit. Von den 800 Insassen in Krems-Stein befinden sich rund 120 im Maßnahmenvollzug, weitere 80 Personen haben massive psychiatrische Auffälligkeiten. Auch andere "Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher", wie die betreffenden Gefängnisse offiziell heißen, klagen regelmäßig über knappe personelle Ressourcen.

Vollzugsdirektion: "Strafvollzug ist keine Klinik"
"Es ist zu wenig Personal und zu wenig Geld da", so Timm. Und: "Der Strafvollzug ist keine Klinik. Solche Strafgefangene gehören nicht in Strafhäuser wie die Strafanstalt Krems." Die Beamten hätten zwar psychologische und pädagogische Schulungen erhalten, "aber das ersetzt keinen Psychiater." Dem Experten zufolge sei das Setting in einem Strafhaus das falsche. Er nennt als positives Beispiel Einrichtungen in Deutschland, die wie Kliniken geführt werden.

"Organisationsprobleme" beim Maßnahmenvollzug ortet auch der Geschäftsführer des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie, Walter Hammerschick. Der Strafvollzugs-Experte spricht sich für eine "grundlegende Analyse der Vollzugsbedingungen und der Organisationsstrukturen" aus, um solche Dinge künftig zu verhindern. "Wenn ein Beamter Fehler macht, ist dies das eine. Dass das im Gesamtsystem so einfach untergehen kann, ist das zentrale Problem", so Hammerschick.

Wanrungen von Experten blieben ungehört
Die NEOS verwiesen zudem in der Causa auf in der Vergangenheit geäußerte Warnungen: So hätten Experten des Ludwig Boltzmann Instituts bereits im Dezember 2013 auf den Handlungsbedarf beim Maßnahmenvollzug hingewiesen. Die Eingliederung der Betreuung von zurechnungsunfähigen Straftätern in das Gesundheitssystem sei dabei zur Diskussion gestellt worden, "da der Maßnahmenvollzug nie im Sinne seiner Schöpfer realisiert" wurde.

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