Kinder missbraucht

Tagesvater wandert für neun Jahre ins Gefängnis

Österreich
12.05.2014 13:00
Zu neun Jahren Haft ist am Montag ein 46-jähriger Wiener am Straflandesgericht wegen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen verurteilt worden. Zudem wurde gegen den Kindergruppenbetreuer und Tagesvater ein Tätigkeitsverbot verhängt. Das Urteil von Richterin Eva Brandstetter ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Der Mann soll vom Spätsommer 2012 bis März 2013 den zehnjährigen Sohn seiner damaligen Freundin und im August 2013 den sechsjährigen Sohn eines Bekannten missbraucht haben. Der 46-Jährige beteuerte stets seine Unschuld. Die Aussagen der Kinder widersprachen den Aussagen des Mannes jedoch. Zum Abspielen des Videos der kontradiktorischen Einvernahme der Opfer wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Bub in mindestens 15 Fällen sexuell genötigt
Der 46-Jährige hatte seine damalige Lebensgefährtin im Februar 2012 bei einem Kurs im Berufsförderungsinstitut kennengelernt, als er noch verheiratet war. Nach drei Wochen kam er mit der Mutter eines zehnjährigen Sohnes sowie einer Tochter zusammen, im Oktober 2012, nach seiner Scheidung, zog er bei ihr ein. Danach war er auch regelmäßig mit den Kindern alleine. Laut Anklage soll der 46-Jährige den Sohn in mindestens 15 Fällen attackiert und ihn zum Oralverkehr sowie zu gegenseitigen Masturbationshandlungen gezwungen haben.

Der Bub habe sich erst an die Behörden gewandt, nachdem die andere Anzeige ruchbar geworden sei. Von der Tochter der Frau kamen keine Vorwürfe gegenüber dem Mann.

Schwere psychische Schäden nach Sex-Attacken
Den anderen Buben habe er am 11. August 2013 über gemeinsame Bekannte in einem Garten im Marchfeld kennengelernt, gab der Mann an. Laut Staatsanwaltschaft übernachtete der Bub noch am gleichen Abend bei ihm und blieb bis 15. August. Der Beschuldigte soll das Kind in diesem Zeitraum täglich missbraucht haben, dabei soll es auch zum Analverkehr gekommen sein. Der Sechsjährige habe dadurch schwere psychische Schäden erlitten.

Kinder- und Jugendpsychiaterin Gabriele Wörgötter sagte über das Opfer, es sei ein emotional sehr vereinsamtes Kind gewesen, das für einen potenziellen Täter leicht verfügbar gewesen sei. "Distanzlos" sei der Sechsjährige gewesen, ein nicht alterstypisches Verhalten, das sie seiner Einsamkeit, seinem Ringen um Aufmerksamkeit - und zwar bei Erwachsenen - zuschreibe. Wörgötter klassifizierte die schweren psychischen Schäden, die der Bub erlitten hat, als schwere Körperverletzung.

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