Nach OECD-Kritik

Ausländische Steuersünder: Recht wird repariert

Wirtschaft
04.05.2014 13:39
Österreich räumt jetzt bis Sommer mit einer Praxis auf, die mehrfach Rügen der OECD eingebracht hatte. Es geht um Kontoöffnungen von mutmaßlichen Steuersündern im Rahmen von ausländischen Amtshilfeansuchen. Den heimischen Banken ist es in Zukunft verboten, betroffene (ausländische) Kunden davon zu informieren, dass eine Anfrage einer ausländischen Behörde vorliegt - also eine Kontoöffnung ansteht.

Österreich wurde von der OECD wiederholt aufgefordert, sein geltendes Recht zu reparieren. Die Banken waren dem Vorwurf ausgesetzt, durch Notifikationspflichten (Benachrichtigungsplichten, Anm.) und Beeinspruchungen von Kontoöffnungen Ermittlungen bei der Jagd nach Steuersündern verzögert zu haben. Nun entfällt diese Notifikationspflicht.

"Das Auskunftsbegehren und alle damit verbundenen Tatsachen und Vorgänge sind gegenüber Kunden und Dritten geheim zu halten", heißt es im neu gefassten Paragraf 4 im Amtshilfedurchführungsgesetz. Dieses hat am 29. April als Teil des Budgetbegleitgesetzes den Ministerrat passiert und soll Ende Mai im Parlament beschlossen werden. Kurz darauf tritt das neue Reglement mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Zugelassen werden auch sogenannte Gruppenanfragen, wo sich das ausländische Amtshilfeersuchen auf eine Gruppe von nicht einzeln identifizierten Personen beziehen kann.

Steßl: "Rechtzeitiges Verstecken" nicht mehr möglich
Sonja Steßl, SPÖ-Staatssekretärin im Finanzministerium, sieht damit das Verschieben von Geldern in Steuersümpfe erschwert. Österreich habe sich entschlossen, beim Kampf gegen Steuerbetrug vorne mit dabei zu sein. "Da kommt es auf jeden Schritt an", so Steßl zu dem Gesetzesplan. Weil bei ausländischen Amtshilfeanfragen an österreichische Banken die betroffenen Kontoinhaber nicht mehr informiert werden müssen, werde verhindert, dass wegen zeitintensiver Formalitäten Gelder noch schnell ins Ausland bzw. in eine Steueroase verschoben werden könnten. Ein "rechtzeitiges Verstecken" sei somit nicht mehr möglich.

Im Staatssekretariat wird darauf verwiesen, dass die Maßnahme die Amtshilfe betrifft, die aus dem Ausland angefordert wird. Wird ein Finanzstrafverfahren von den österreichischen Behörden eingeleitet, werde man als Österreicher ohnehin informiert.

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