"Es ist zu keiner Zeit wirklich greifbar gewesen, wie diese Drohung ausgesehen haben könnte", sagte der frühere Staatsanwalt Martin Bauer am zweiten Verhandlungstag. Ecclestone habe lediglich von dem Gefühl gesprochen, Gribkowsky könne ungemütlich werden. "Wir haben versucht, das herauszuarbeiten, aber es ist uns nicht genauer gelungen", erklärte Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl. Beide haben den Fall an Kollegen abgegeben, weil sie mittlerweile auf andere Stellen gewechselt sind.
Ecclestone angespannter als sonst
Ecclestone, der kein Deutsch spricht, folgte am Freitag mit konzentriertem Blick seiner Dolmetscherin. Sie saß zu seiner Linken und übersetzte ihm die Verhandlung simultan, während er seinen beiden Verteidigern zur Rechten das Wort überließ. Der Formel-1-Chef - mit dunklem Anzug, Krawatte und weißem Hemd wie am ersten Prozesstag - wirkte diesmal angespannter. Er blickte meist ernst und klopfte immer wieder nervös mit der rechten Hand lautlos auf den Tisch. Der 83-jährige Angeklagte ließ sich am zweiten Prozesstag zudem von seiner Frau Fabiana Flosi begleiten. Die Brasilianerin setzte sich in den Zuhörerraum und verfolgte das Verfahren aufmerksam.
Ecclestones Anwalt sieht Gribkowsky nicht als Amtsträger
Die Verteidiger Ecclestones konzentrierten sich vor allem darauf, den Vorwurf der Anklage in einem zentralen Punkt zu entkräften. Rechtsanwalt Sven Thomas äußerte in einem Antrag erhebliche Zweifel daran, dass Gribkowsky ein öffentlicher Amtsträger im Sinne des Strafgesetzes ist. Davon geht die Staatsanwaltschaft aber aus, da Gribkowsky Angestellter der Bayerischen Landesbank war – Thomas argumentierte aber, die F1-Beteiligung falle kaum unter die Aufgaben einer öffentlichen Anstalt, deren Ziel das Gemeinwohl und der Aufbau und Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region sein müsse.
Das gesamte Geschäft der Formel 1 sei aber in England gewesen. "Diese Rennstrecken liegen bekanntlich nicht in Bayern." Für den Prozess ist die Frage von großer Relevanz, da das Strafgesetz für die Bestechung eines öffentlichen Amtsträgers bis zu zehn Jahre Haft vorsieht. Für die Bestechung im geschäftlichen Verkehr sind es bis zu fünf Jahre Haft, zudem ist der Vorwurf enger gefasst.
Verurteilter Ex-Banker wichtigster Belastungszeuge
Hintergrund des Gerichtsverfahrens ist der Ausstieg der BayernLB aus der Rennserie vor acht Jahren. Ecclestone soll laut Staatsanwaltschaft Gribkowsky bestochen haben, damit dieser den Formel-1-Anteil dem von Ecclestone gewünschten Investor CVC zuschanzte. Unbestritten ist, dass Gribkowsky auf Betreiben des Sportmanagers 44 Millionen US-Dollar erhielt. Deshalb ist er bereits wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der geständige Ex-Banker gilt nun als wichtigster Zeuge der Anklage gegen Ecclestone.
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