2,5 Jahre Haft

Männer um Geld betrogen: Prostituierte verurteilt

Österreich
30.04.2014 12:20
Mit Liebesbeteuerungen hat eine Prostituierte einen Weinbauern und einen Bibliothekar dazu gebracht, ihr rund 54.000 Euro zu geben. Doch als die Männer merkten, dass sie sich die Angebetete mit einem Rivalen teilen mussten, erstatteten sie Anzeige. Am Mittwoch wurde die 26-Jährige von einem Schöffensenat in Graz wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte arbeitete in einer Bar, wo sie zunächst den Bibliothekar kennenlernte. Der Mann verliebte sich heftig in die attraktive Rothaarige. "Es hat sich eine Verbindung entwickelt, die nicht näher definiert war", umschrieb es der geprellte Galan im Zeugenstand. Bald schon bat ihn die Frau um Geld, angeblich wollte sie sich von einem Zuhälter freikaufen, später erzählte sie auch noch von schweren Krankheiten. Insgesamt soll ihr der Mann rund 16.000 Euro überlassen haben.

Geprellter Weinbauer: "Es war die große Liebe"
Zur gleichen Zeit lernte sie über Vermittlung einer Freundin einen weststeirischen Weinbauern kennen, der sich ebenfalls sehr für die Frau erwärmte. "Es war die große Liebe", meinte er. Sie übernachtete immer wieder auf seinem Hof und arbeitete mit. "Ah ja, wie bei 'Bauer sucht Frau'", glaubte Richter Gernot Patzak ein Muster zu erkennen und nickte wissend. Auch beim zweiten Mann erzählte die Angeklagte die gleichen Geschichten und bekam von ihm sogar 38.000 Euro.

Doch weder mit der ländlichen Idylle noch mit den ehrbaren Absichten des Bibliothekars wurde es etwas, da die beiden Männer nämlich voneinander erfuhren und tief gekränkt waren. Der Weinbauer hatte sich außerdem massive Probleme mit seinem Vater eingehandelt, der sich den Schwund am Konto nicht erklären konnte. Als er dann erfuhr, dass sein Sohn auch den Schmuck der Mutter und ein Motorrad für die Geliebte veräußert hatte, stimmte ihn das auch nicht wirklich milder.

Geld an Zuhälter weitergegeben?
"Was haben Sie mit dem Geld gemacht?", wollte der Richter von der weinenden Frau wissen. "Gar nichts, es gelangte nicht in meine Hände", gab die Beschuldigte an. Sie verwies auf einen Zuhälter, der ihr angeblich alles abgenommen habe, den sie aber aus Angst nicht nennen könne. Der Schöffensenat hielt diese Angaben für "eine reine Schutzbehauptung" und verurteilte die 26-Jährige wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft. Die Frau erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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