Der Kellner beteuerte, lediglich 50 Gramm Staubzucker genommen zu haben, und wehrte sich daher vor Gericht gegen die Entlassung. Mit Unterstützung der Arbeiterkammer bekam er Recht, da in diesem Fall nicht von einem Diebstahl auszugehen sei - der Bereicherungsvorsatz fehle nämlich.
"Zudem wäre die Verwendung von etwa 50 Gramm Staubzucker im Wert von nicht einmal zehn Cent ohne Zustimmung des Dienstgebers kein so gravierender Verstoß gegen die Treuepflicht, als dass dem Dienstgeber nicht die Einhaltung der Kündigungsfrist zumutbar gewesen wäre", hieß es in der Aussendung der AK. Außerdem hätte mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden können.
Mario Plachutta steht dennoch hinter der getroffenen Entscheidung, wie er gegenüber der "Krone" erklärte. "Erst einmal geht es nicht um 50 Gramm, sondern um 500 Gramm Zucker - auch wenn der Warenwert dabei absolut keine Rolle spielt. Aber es kann nicht sein, dass man so verschwenderisch mit Lebensmitteln umgeht, wo doch so viele Menschen auf der Welt nicht einmal genügend Geld haben, um sich Grundnahrungsmittel leisten zu können."
Weiters erklärte Plachutta, dass es zudem eine Unart sei, ohne zu fragen ins Lager zu gehen, und sich an den vorhandenen Vorräten zu bedienen - noch dazu in einem Unternehmen, in dem zweimal täglich unentgeltlich für die Mitarbeiter gekocht werde.
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