In Gerichtsgebäuden

418 Schusswaffen bei Zutrittskontrollen abgenommen

Österreich
22.04.2014 14:29
Unfassbare 172.910 gefährliche Gegenstände wurden im Vorjahr bei Personenkontrollen an Österreichs Gerichten abgenommen. Mit dabei: 418 Schusswaffen und stolze 51.487 Hieb- und Stichwaffen. Tendenz erneut steigend, wie aus einem Bericht des Justizministeriums hervorgeht. Die Kontrollen werden weiter ausgebaut.

Eines vorweg: Nicht jeder, der mit einem gefährlichen Gegenstand an der Gerichtspforte erwischt wird, führt Böses im Schilde. Denn nicht nur Schusswaffen und Messer sind in der Statistik berücksichtigt, auch Nagelfeilen, Scheren und Schraubenzieher müssen abgegeben werden. Ausschließen darf man aber freilich nichts, wie Fälle in der Vergangenheit immer wieder tragisch vor Augen führten.

Neun von zehn Gerichten sind bereits ausgerüstet
Und das gilt nicht nur für Verhandlungen rund um "schwere Jungs" in den Landesgerichten. Denn oft sind es Sorgerechts- und Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei denen die Emotionen leicht überkochen. Daher wurden in den vergangenen Jahren nach und nach auch die Bezirksgerichte mit Sicherheitsschleusen ausgestattet. "Heute gibt es doppelt so viele Gerichte mit Sicherheitskontrollen als noch 2008", so Justizminister Wolfgang Brandstetter. Neun von zehn Gerichten sind bereits ausgerüstet.

Jeder zweite Gegenstand in Wien einkassiert
Im Laufe der kommenden Jahre sollen die Kontrollen lückenlos sein. Bei den Abnahmen zeigen sich interessante Unterschiede in den Bundesländern. Während die mit Abstand meisten Messer in Wien (16.616) einkassiert wurden, versuchten 203 Niederösterreicher mit einer Schusswaffe ins Gericht zu gelangen. Am wenigsten Gegenstände wurden in Vorarlberg sichergestellt. Übrigens: Im Normalfall werden die Gegenstände beim Verlassen des Gebäudes wieder an die Besitzer retourniert.

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