Der Ankläger hatte dem Deutschen eine ganze Liste an Verbrechen vorgeworfen: So hatte der Beschuldigte auf die Fassade eines Wiener Saunaclubs zunächst einen Anschlag mit Bitumen, dann eine versuchte und schließlich eine vollendete Brandstiftung - allein dafür hätten bis zu zehn Jahre Haft gedroht - verübt. Zudem soll der Angeklagte einen Überfall auf einen Linzer Supermarkt bei einem Komplizen in Auftrag gegeben haben. Darüber hinaus wurden ihm mehrere Einbrüche, Nötigung, Vergehen gegen das Waffengesetz sowie die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angelastet.
Der 28-Jährige hatte bereits im Wiederbetätigungsprozess rund um das "Objekt 21" als Zeuge ausgesagt und tiefe Einblicke in das rechte Vereinsleben und die Hierarchie der Gruppe vermittelt. So sollen etwa Runen-Tattoos Auskunft über den Rang des jeweiligen Trägers gegeben haben. Die Zeichen habe man sich laut seiner Schilderung durch kriminelle Taten erst verdienen müssen.
"Lebensbeichte" kam 28-Jährigem zugute
Die angelasteten Vergehen seien "massiv verwerflich", erklärte der Richter im Zuge seiner Urteilsbegründung, er sprach zudem von "schwerst mafiösen Strukturen". Dem 28-jährigen Beschuldigten aus der rechten Szene sei aber seine "Lebensbeichte" sehr zugutegekommen: Auf die Gefahr hin, dass ihm etwas passiere, habe er ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Namen von Mittätern preisgegeben. Als erschwerend bezeichnete der Vorsitzende den langen Tatzeitraum, das Zusammentreffen einer Vielzahl von Vergehen und den Umstand, dass der Beschuldigte bereits mehrmals mit dem Gericht zu tun gehabt hat.
Der Angeklagte - der Prozess war wegen Drohungen gegen den 28-Jährigen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne gegangen - nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Im Zusammenhang mit dem Rotlicht-Netzwerk hatte es bereits im Vorfeld mehrere Verurteilungen gegeben. Vor knapp zwei Wochen fasste in Wels der voll geständige Auftraggeber der Brandstiftungen, ein 53-jähriger ehemaliger Bordellbetreiber, fünf Jahre Haft aus (siehe Infobox). Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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