"Keine Bagatelle"

Siebenjährige in Wohnung gezerrt: 6 Monate Haft

Österreich
14.04.2014 12:31
Mit einem mysteriösen Zwischenfall in Wien hat sich am Montag Richterin Nina Steindl im Straflandesgericht auseinandersetzen müssen. Ein 47-Jähriger hatte am 1. September 2013 ein siebenjähriges Mädchen in seine Wohnung in Hietzing gezerrt und die Tür hinter sich zugeschlagen. Über seine Motive wollte sich der Angeklagte in der Verhandlung nicht äußern, er machte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Der Mann wurde nicht rechtskräftig zu sechs Monaten Haft verurteilt.

In der Wohnhausanlage, in welcher der alleinstehende Mann lebt, gilt er als Eigenbrötler. Neben seinem Alkoholproblem fiel dort auch sein Interesse an kleinen Mädchen auf. Wie eine Nachbarin als Zeugin erzählte, soll der Mann Minderjährigen Süßigkeiten angeboten und versucht haben, sie in seine Wohnung zu locken, indem er ihnen erklärte, sie könnten auf seine Hasen aufpassen oder die Tiere füttern.

Ihrer eigenen Tochter sei er vor einigen Jahren einmal von hinten unter das T-Shirt gefahren, berichtete die Zeugin. Auf die Frage der Richterin, ob daraufhin Anzeige erstattet worden sei, meinte die Frau: "Meine Tochter hat sich geschämt. Sie wollte das nicht. Es war ein Fehler."

Mädchen an Handgelenken gepackt und Mund zugehalten
Die Siebenjährige, die mit ihrer Familie im selben Haus wie der 47-Jährige lebt, kam am späten Nachmittag vom Spielplatz nach Hause, als sie an der Wohnung des Mannes vorbeiging. Dieser riss im selben Moment die Tür auf - offensichtlich hatte er das heimkehrende Mädchen vom Fenster aus beobachtet - , packte die Kleine an den Handgelenken, hielt ihr den Mund zu und brachte sie mit Gewalt in seine Wohnung.

Die ältere Schwester der Siebenjährigen hatte das zufällig beobachtet und lief sofort zur Mutter, der sie davon berichtete. Die Frau begab sich umgehend zur Wohnung des 47-Jährigen, klopfte und läutete Sturm, zumal dieser auch ihr schon länger eigenartig vorgekommen war. "Er hat meiner Ältesten einfach so zum Geburtstag Geld gegeben", verriet die Mutter der Richterin.

Als der Mann aufmachte, sei ihre Tochter noch im Vorzimmer gestanden und habe "heftig geweint", schilderte die Mutter. Sie habe daraufhin die Polizei gerufen und Anzeige erstattet. Eine Bekannte des Mannes habe ihr daraufhin ein paar hundert Euro angeboten, falls die Tochter keine Aussage mache.

Angeklagter: "Es tut mir leid, ich hab' überreagiert"
Der von Verteidiger Rudolf Mayer vertretene Mann wollte sich zur Anklage nicht äußern. Er bekannte sich schuldig und zeigte sich sonst eher wortkarg: "Es tut mir leid, ich hab' überreagiert." Und: "Wenn ich die Wohnung verlassen hätte, wäre nichts geschehen. Heute bin ich gescheiter."

Obwohl lediglich Nötigung - Strafdrohung: maximal ein Jahr Haft - angeklagt war und der Mann als unbescholten galt, wurde er zu sechs Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Für die Richterin war das Ganze "keine Bagatelle", wie sie in der Urteilsbegründung deutlich machte.

Das Mädchen habe unmittelbar danach mehrere schlaflose Nächte verbracht und fürchte sich noch heute. Es liege daher "ein sehr hoher Unrechtsgehalt" vor. Dem Angeklagten bescheinigte Steindl ein "sehr hohes Gefahrenpotenzial", weshalb aus spezialpräventiven Gründen kein Platz für eine bedingte Strafnachsicht sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Mayer legte dagegen Berufung ein.

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