Bedingte Haftstrafe

Freundin starb bei Gasexplosion: Mann verurteilt

Österreich
09.04.2014 15:42
Nach der Explosion einer Gasflasche in einem Haus in Oberösterreich, bei der im Juni des Vorjahres eine 38-Jährige in den Trümmern ums Leben gekommen war, ist der frühere Lebensgefährte der Frau am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 37-jährige Mann hatte wenige Stunden vor der Detonation eine neue Gasflasche an eine Heizkanone im Keller angeschlossen. Als die 38-Jährige Nachschau halten wollte, kam es zur verheerenden Detonation. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Zu dem folgenschweren Unglück war es am 23. Juni des Vorjahres in Kematen an der Krems gekommen. Nach dem Hochwasser hatte der 37-jährige Hausbesitzer zur Trocknung der Mauern im Keller eine Heizkanone aufgestellt und am Vormittag eine neue Gasflasche mit rund zehn Kilogramm Inhalt an das Gerät angeschlossen.

Als die Mutter eines fünf Jahre alten Buben gegen Mittag in den Keller ging, um die Funktion der Heizkanone zu prüfen, kam es plötzlich zur verheerenden Detonation. Die Explosion brachte das Haus nahezu völlig zum Einsturz, die 38-Jährige wurde unter den Trümmern begraben und erlitt tödliche Verletzungen. Ihre Leiche konnte erst eineinhalb Stunden später aus dem Schutt geborgen werden.

Grund für Explosion bleibt ungeklärt
Auch der 37-Jährige sowie sein Cousin hatten sich zum Zeitpunkt der Explosion im Haus aufgehalten, konnten sich aber lediglich leicht verletzt ins Freie retten. Der fünfjährige Sohn der Toten hatte im Garten gespielt, er kam mit dem Schrecken davon.

Der Fall war vor Gericht gekommen, da im Keller per Gesetz keine mobile Gasheizkanone mit einer Flüssiggasflasche zum Trocknen betrieben werden darf. Am Tag der Explosion war Gas aus der Flasche ausgeströmt - wie genau es dazu gekommen war, konnte auch vor Gericht nicht geklärt werden. Ein elektrischer Funke sei als Ursache für die Gasentzündung möglich, auch eine Manipulation der Flasche durch die 38-Jährige könne theoretisch nicht ausgeschlossen werden, so ein Sachverständiger.

Richter: "Recht viel mehr kann man nicht mehr verlieren"
Bei der Verhandlung wollte sich der 37-Jährige jedenfalls nicht mehr zu dem tragischen Vorfall äußern: "Ich hab' alles gesagt." Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger sprachen von einer menschlichen Tragödie. Sein Mandant habe enorme Schulden - er muss für das zerstörte Haus noch einen Kredit von 158.000 Euro zurückzahlen -, sei psychisch am Boden und nicht in der Lage, sich mit der Situation auseinanderzusetzen, erklärte sein Anwalt.

"Recht viel mehr kann man nicht mehr verlieren", sagte der Richter bei der Begründung des Urteils wegen fahrlässiger Tötung. Den Zusatz "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" ließ er entfallen. Der 37-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel.

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