"Denkanstöße"

U-Ausschuss-Reform: Prammer schlägt 7 Punkte vor

Österreich
08.04.2014 13:27
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bringt in die Diskussion um eine Reform der parlamentarischen U-Ausschüsse sieben "Denkanstöße" ein. Prammer leitet das Geschäftsordnungskomitee, das sich am Mittwoch mit der seit Jahren diskutierten Reform beschäftigt. Die geltende Verfahrensordnung habe sich laut der SP-Politikerin zuletzt als nicht mehr zweckmäßig erwiesen.

Vergangene Woche habe Prammer ihre Vorschläge an die Parlamentsfraktionen verschickt, um die Diskussion anzutreiben, erklärte ihr Sprecher am Dienstag. Als ein Ziel der Reform wünscht sich die Nationalratspräsidentin, dass den U-Ausschüssen "jeglicher Tribunalcharakter" genommen wird - Abgeordnete und Auskunftspersonen sollten einander "auf Augenhöhe begegnen".

Zunächst möchte Prammer einen objektiven Vorsitz erreichen. Der Vorsitzende soll zwar weiterhin ein Abgeordneter sein, der gewählt wird, aber kein Mitglied des U-Ausschusses und auch nicht stimmberechtigt sein. Er würde nicht auf die Gesamtzahl der betroffenen Fraktion angerechnet. Die Vorsitzführung solle streng überparteilich erfolgen, auch eine Abwahl soll künftig möglich sein.

Der Untersuchungsgegenstand soll präzise festgelegt werden und kann laut Prammers Vorstellung nur einen abgegrenzten Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes umfassen. Auch dürften maximal zwei Untersuchungsausschüsse parallel eingesetzt werden.

Der Verfahrensanwalt soll aufgewertet werden. Er soll sich jederzeit zu Wort melden und auch die "Stopptaste" drücken können - indem er gegebenenfalls die Befragung einer Auskunftsperson unterbrechen kann, wenn der Verdacht einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte vorliegt.

Zur Streitschlichtung stellt sich Prammer einen parlamentsinternen "Ältestenrat" vor, der sich aus "anerkannten Persönlichkeiten" mit Erfahrung in Demokratie- und Parlamentarismusfragen sowie ehemaligen Abgeordneten zusammensetzen soll. In bestimmten Fällen soll auch der Rechtszug zum Verfassungsgerichtshof möglich sein.

Die Dauer des U-Ausschusses wird nach Prammers Vorschlag zu Beginn festgelegt, spätestens innerhalb eines Jahres ist dem Nationalrat Bericht zu erstatten. Die Frist kann dann von diesem mit Mehrheit erstreckt werden.

Die Immunität der Abgeordneten will die Nationalratspräsidentin beibehalten. Sie schlägt aber vor, dass befangene Abgeordnete nicht Mitglieder im U-Ausschuss sein dürfen.

Auch verfassungsrechtliche Klarstellungen sind in dem Papier vorgesehen. Besonders im aktuellen Fall Hypo interessant: Es müsse gewährleistet sein, dass auch Organe und Behörden der Länder verpflichtet werden können, Unterlagen vorzulegen, bzw. dass auch Auskunftspersonen aus diesem Bereich geladen werden können.

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