"In den vergangenen Monaten ist die Zahl an rücksichtslosen Hundebesitzern, welche die Exkremente ihres Vierbeiners einfach auf der Straße oder auch bei Kinderspielplätzen oder Ähnlichem liegen lassen, leider gestiegen. Von dieser unerfreulichen Entwicklung sind vor allem größere Gemeinden oder Städte betroffen", so Martin Schuster, Bürgermeister von Perchtoldsdorf.
Eigene Aufsichtsorgane
"Daher wird es künftig im Hundehaltegesetz die Möglichkeit geben, dass Städte und Gemeinden künftig Aufsichtsorgane bestellen können, die Hundehalter mit Organstrafmandaten strafen können, wenn sie achtlos die Exkremente ihres Tieres einfach auf der Straße liegen lassen", erklärt der VP-Landtagsabgeordnete.
Strafen für Halter, die den Kot nicht aufheben
Mit der Novelle des Hundehaltegesetzes solle eine "wirksame Möglichkeit" geschaffen werden, unmittelbar und rasch einschreiten zu können, wenn sich vereinzelte Hundehalter nicht an die Regeln des Hundehaltegesetzes halten, so Schuster weiter. "Wobei es mir noch lieber wäre, wenn alle Hundebesitzer verantwortungsvoll und Strafen gar nicht notwendig wären."
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