Das Gemeindestrukturreformgesetz bezieht sich auf 80 Fälle von Zwangsfusionierungen. Es war im Dezember 2013 in einem Sonderlandtag mit Mehrheit von SPÖ und ÖVP - unter der Federführung der Regierungspartner Franz Voves (Bild li.) und Hermann Schützenhöfer (Bild re.) - gegen die Opposition von Grünen, FPÖ und KPÖ beschlossen worden. "So können wir jetzt wenigstens den Rechtsweg beschreiten", erklärte der Sprecher der Gemeindeinitiative, Otmar Hiebaum.
5.000 Euro pro Einspruch fällig
Die Gemeinden, die individuell Anträge auf Normenkontrolle stellen müssen, müssten dies möglichst schnell tun, damit der VfGH noch rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes entscheiden könne: "Wir brauchen Rechtssicherheit."
Die Gemeindeinitiative hat im Vorfeld abgeklärt, dass pro Einspruch mit Kosten von rund 5.000 Euro zu rechnen ist. Nun müsse jede Gemeinde individuell begründen, warum die im Gesetz gebotene Sachlichkeitsprüfung nicht ausreichend sei und die Gemeindebürger aus der Fusion keine Vorteile ziehen würden und daher anhaltend dagegen seien. Die dazu erforderlichen Gemeinderatsbeschlüsse seien zum Teil schon erfolgt, so Hiebaum.
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