Teilbedingte Strafen

4 Burschen vergingen sich an Mädchen – verurteilt

Österreich
01.04.2014 19:15
Vier Burschen im Alter von 16 und 17 Jahren aus dem Bezirk Kirchdorf in Oberösterreich, die ein Mädchen mehrmals sexuell missbraucht bzw. vergewaltigt hatten, sind am Dienstag zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Das Opfer leide seit dem Vorfall unter einem komplexen posttraumatischen Belastungssyndrom, zitierte die Privatbeteiligtenvertreterin aus einem Gutachten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die angelasteten Taten hatten im Sommer 2011 begonnen, das Mädchen hatte das zwölfte Lebensjahr damals noch nicht vollendet, so der Staatsanwalt. Beim Flaschendrehen sei zuerst geküsst worden, später seien die Brüste berührt und letztlich der Beischlaf vollzogen worden. Zu diesem Zeitpunkt habe eine Missbrauchsserie mit einer Vielzahl von Übergriffen begonnen, sagte der Ankläger.

Opfer: "Das Leben ist in mir verloren gegangen"
Von drei Angeklagten sei der Sex mit Gewalt und Drohungen erzwungen worden. Nach den Handlungen sollen die vier Burschen zum Opfer gesagt haben, dass sie es und ihren Bruder "ordentlich verdreschen" würden, falls es etwas erzählen sollte. "Mir ging's scheiße", zitierte die Privatbeteiligtenvertreterin aus Aussagen des Mädchens, das sich zurückgezogen und Albträume gehabt habe. "Das Leben ist in mir verloren gegangen." Später sei es manchmal erleichtert gewesen, aber: "Wie es mir wirklich geht, zeige ich keinem." Laut einem Gutachten sind Dauer- und Spätfolgen nicht auszuschließen.

Teilbedingte Haftstrafen von sieben bis 18 Monaten
Das Schöffengericht fällte am Dienstagabend Schuldsprüche für alle vier Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs, bei zwei wegen Vergewaltigung und bei einem wegen Nötigung. Die Strafen: für einen der Angeklagten 18 Monate, davon sechs unbedingt, für einen weiteren 15 Monate, davon drei unbedingt, sowie für zwei der Jugendlichen neun beziehungsweise sieben Monate jeweils bedingt. Die Verteidiger berieten nach der Urteilsverkündung noch über Rechtsmittel. Der Staatsanwalt teilte jedenfalls sofort "keine Erklärung" mit, womit das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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