"Bedauere es sehr"

14-Jährigen in Zelle vergewaltigt: 15 Monate Haft

Österreich
01.04.2014 13:26
Ein 17-jähriger Häftling der Justizanstalt Wien-Josefstadt ist am Dienstag wegen der Misshandlung und Vergewaltigung eines 14 Jahre alten Mithäftlings zu 15 Monaten Haft verurteilt worden. Der Übergriff geschah im Mai des Vorjahres im Jugendtrakt des Gefängnisses. Zwei weitere, damalige Insassen - ebenfalls 17 Jahre alt - wurden wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung, einer der beiden zusätzlich wegen Körperverletzung, zu vier Monaten Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der 14-Jährige war mit den drei deutlich älteren Burschen in einer Zelle untergebracht. Probleme dürfte er vor allem mit einem ursprünglich aus Südamerika stammenden Burschen gehabt haben. Laut Anklage versetzte der Ältere dem Burschen am 6. Mai, nachdem am Abend die Zelle geschlossen worden waren, nach einem Streit zunächst mehrere Ohrfeigen und stieß ihn zu Boden. Gemeinsam mit einem weiteren Mithäftling soll er dem 14-Jährigen dann in den Bauch geschlagen und ihn getreten haben.

Staatsanwalt: Opfer "hat vor Schmerzen geschrien"
Danach beruhigte sich die Situation kurzzeitig, bis der 14-Jährige den dritten Mitgefangenen ansprach, der unbeteiligt zugesehen hatte. Das veranlasste den gebürtigen Südamerikaner, neuerlich auf den 14-Jährigen loszugehen. Er misshandelte ihn laut Anklage zunächst mit einem nassen Geschirrtuch, leerte dann einen Mistkübel aus und ließ den Burschen die Abfälle und Essensreste mit einem Löffel essen.

Danach zwang er den 14-Jährigen, sich komplett auszuziehen. Der Anklage zufolge musste sich der Jugendliche gegen die Wand stellen und wurde von seinem Peiniger mit einem Besenstiel malträtiert, wobei jener ihn noch besonders gedemütigt haben soll, indem er ihn aufforderte, laut zu stöhnen. Obwohl der 14-Jährige - wie der Staatsanwalt ausführte - "vor Schmerzen geschrien hat", kamen die zwei 17-Jährigen ihm nicht zu Hilfe und betätigten auch nicht den Notfallknopf in der Zelle.

Hauptangeklagter "bedauert es sehr"
Der Hauptangeklagte bekannte sich zur Körperverletzung, Nötigung und gefährlichen Drohung schuldig. "Er bedauert es sehr, bestreitet aber den Vorfall der Vergewaltigung", so der Verteidiger des 17-Jährigen. Am Tag nach der inkriminierten Misshandlung mit einem Besenstiel habe man bei einer ärztlichen Untersuchung beim 14-Jährigen keine entsprechenden Verletzungsspuren feststellen können, die für eine Vergewaltigung sprechen. Zudem habe das Opfer auch nicht über Schmerzen geklagt.

Die Verteidiger zweier Mitangeklagten, die sich inzwischen wieder auf freiem Fuß befinden und einer Beschäftigung nachgehen, wiesen den Vorwurf zurück, die Vergewaltigung nicht verhindert zu haben. Jener Bursch, der den 14-Jährigen zu Beginn ebenfalls geschlagen und getreten hatte, gab immerhin die Körperverletzung zu. Die Rechtsvertreterin des Dritten meinte, ihr Mandant habe von dem Ganzen überhaupt nichts mitbekommen, weil er in seinem Bett geschlafen habe.

Der Hauptangeklagte meldete nach der Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Staatsanwalt gab zu sämtlichen Urteilen keine Erklärung ab. Dem vergewaltigten Burschen wurden vom Gericht 700 Euro zugesprochen. Mit seinen darüber hinausgehenden Ansprüchen gegen die drei Angeklagten - Opfer-Vertreterin Irene Oberschlick hatte insgesamt 15.000 Euro geltend gemacht - wurde er auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Diskussionen und herbe Kritik nach Bekanntwerden des Falls
Der Fall hatte im vergangenen Sommer für heftige Diskussionen um den Jugendstrafvollzug gesorgt und der damaligen Justizministerin Beatrix Karl herbe Kritik eingetragen. Diese richtete dem 14-Jährigen in einer ersten Reaktion auf die erlittene Misshandlung aus, der Strafvollzug wäre "kein Paradies" und schloss eine Entschädigungsmöglichkeit für den Burschen aus. Erst Tage später ruderte Karl zurück und setzte eine Taskforce ein, die Verbesserungen im Jugendstrafvollzug in die Wege leitete. Diese legte Mitte Dezember ihren Abschlussbericht vor. Seither ist die Unterbringung von minderjährigen Häftlingen in Zwei-Mann-Zellen obligatorisch. Generell soll U-Haft für Jugendliche vermieden bzw. verkürzt werden.

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