Fütterungszeit in einem noblen Schlossreitstall. Während sich die zuständige Pferdepflegerin um die 38 eingestellten Tiere zu kümmern anfängt, beschäftigt sich eine Besucherin mit einem Hengst. "Salinas" lässt sich anfangs auch gerne streicheln, doch je näher das Futter rückt, desto aufgeregter wird er – und schnappt. Ein großes Stück vom Ringfinger der 39-Jährigen ist ab. Und verschwindet auf Nimmerwiedersehen vermutlich im Pferdemagen.
"Freispruch" für Pferd
Die Aufregung ist groß, die Klage gegen die Pferdebesitzerin schnell da: 30.000 Euro will das Bissopfer haben. Und blitzt vor Gericht ab. "Ein Pferd ist eben instinktgesteuert. Da gilt der Vertrauensgrundsatz nicht", fasst der Klagenfurter Anwalt Hans Toriser den Urteilsspruch zusammen, in dem festgestellt wird, dass sein "Mandant" nicht aggressiv sei und es seinem Opfer als erfahrener Reiterin selbst zumutbar gewesen wäre, gerade beim Füttern vorsichtiger zu sein.
Fazit: "Freispruch" fürs Pferd; die Gebissene bleibt jetzt auch noch auf 4.000 Euro Prozesskosten sitzen.
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