Will 2 Mio. Euro

Hartmann: Klage gegen “unwirksame” Entlassung

Österreich
26.03.2014 16:43
Der entlassene Burgtheaterchef Matthias Hartmann sieht sein Dienstverhältnis mit der Kulturinstitution "aufrecht". Er selbst sei "leistungsbereit", ließ er am Mittwoch mitteilen. In der vergangenen Woche hatte Hartmann Klage gegen die Entlassung eingebracht. Darin argumentiert er, dass eine Abberufung nur durch den Bundeskanzler erfolgen hätte können und nicht - wie geschehen - durch den Kulturminister. Die Entlassung sei daher "unberechtigt" und "unwirksam". Hartmann macht Ansprüche von knapp zwei Millionen Euro geltend.

Die von Kulturminister Josef Ostermayer bekannt gegebene Abberufung und von Holding-Chef Georg Springer ausgesprochene Entlassung habe keine detaillierte Begründung enthalten, sagten Hartmanns Anwälte am Mittwoch. Daher sei ein Fristsetzungsantrag eingebracht worden: Innerhalb von 14 Tagen sollen die Entlassungsgründe detailliert genannt werden.

Hartmann-Anwälte: Abberufung nur mit Kanzler-Sanktus
Eine Abberufung eines Geschäftsführers sei im Bundestheater-Organisationsgesetz überhaupt nicht geregelt, "wir gehen aber davon aus, dass eine Abberufung nicht ohne Zustimmung des Bundeskanzlers erfolgen kann", so die Darstellung der Anwälte.

Die finanziellen Forderungen setzen sich aus entlassungsunabhängigen 147.801 Euro (etwa für eine noch offene Regiegage), einer Kündigungsentschädigung von drei Monatsentgelten (insgesamt 48.574 Euro) sowie der vollen Auszahlung des bis August 2019 laufenden Vertrages zusammen - plus Honorare für drei Regiearbeiten pro Jahr. "Alles in allem sind das knapp unter zwei Millionen Euro", rechneten die Anwälte vor.

Burgtheater-Anwalt: "Vernebelungstaktik"
Der Anwalt des Burgtheaters, Bernhard Hainz, sieht eine "reine Vernebelungstaktik" Hartmanns. Relevant sei lediglich, dass Hartmann "seit Juli 2009 Kenntnis von der Schwarzgeldpraxis der früheren Burgtheater-Geschäftsführung hatte. Schlimmer noch: Er war aktiver Teil dieses Systems", so Hainz. Hartmann habe in diesem Zusammenhang mittlerweile eine Steuerhinterziehung gestanden, "das alleine ist schon ein ausreichender Entlassungsgrund".

Dass der Burgtheaterdirektor nicht ohne Zustimmung des Bundeskanzlers abberufen werden könne, sei "verfassungsrechtlicher Schwachsinn". Laut Bundestheaterorganisationsgesetz sei "ausschließlich der jeweilige Kunst- und Kulturminister für die Bestellung und Abberufung zuständig".

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