6 und 3,5 Jahre

Paar wegen Menschenhandels vor Gericht: Haft

Österreich
18.03.2014 16:32
Die maßgeblichen Personen einer bulgarischen Menschenhändler-Bande, die seit 2009 junge Frauen nach Österreich gebracht und in der Bundeshauptstadt zur Prostitution gezwungen hatten, sind am Dienstagnachmittag im Straflandesgericht rechtskräftig zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Shtiliyan A. (40) fasste sechs Jahre, seine Lebensgefährtin Asya R. (39) dreieinhalb Jahre unbedingt aus.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte in dieser Sache gegen insgesamt 16 Personen ermittelt. Alle stammen aus derselben südbulgarischen Kleinstadt. Sie "belieferten" den Straßenstrich in Wien mit jungen Mädchen, indem sie diese in ihrer Heimat teilweise unter Vorspielung falscher Tatsachen anwarben. So versprach man einer von ihnen einen Job als Altenpflegerin. An die 80 in Österreich und im Ausland tätige Personen soll die Organisation insgesamt umfasst haben.

"Sie haben so viel verdient wie zwei Hofräte am OGH"
Shtiliyan A. hatte in dieser Struktur "eine maßgebliche Stellung, war Streitschlichter, eine Autoritätsperson und jemand, auf den man gehört hat", bilanzierte Richter Ulrich Nachtlberger am Ende des Beweisverfahrens. Dem rechtskräftigen Urteil zufolge führte der Zuhälter sechs Mädchen der Prostitution zu, ließ diese engmaschig überwachen - drei wurden in seiner eigenen Wohnung untergebracht und waren somit beinahe einer Rund-um-die Uhr-Kontrolle ausgesetzt - und nahm ihnen ihre gesamten Einnahmen ab. "Ich hab' mir das ausgerechnet, Sie haben damit so viel verdient wie zwei Hofräte des Obersten Gerichtshofs und noch a bissl mehr", bemerkte der Vorsitzende des Schöffensenats.

Lebensgefährtin als "Kapo auf der Straße"
Die Lebensgefährtin des 40-Jährigen wurde wie dieser wegen Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung, Menschenhandels, grenzüberschreitenden Prostitutionshandels und Zuhälterei schuldig gesprochen. Die Frau, die mit 14 Jahren selbst unter Zwang als Prostituierte zu arbeiten begonnen hatte, hatte sich auf Basis ihrer Liaison mit Shtilyan A. zur "Aufpasserin" emporgearbeitet.

Sie beobachtete die Mädchen auf der Straße, erteilte diesen Anweisungen und schritt ein, wenn sie nicht spurten, indem sie diese an den Haaren riss oder Gewaltmaßnahmen und Essensentzug androhte. Der Richter nannte Asya R. in der Urteilsbegründung "den Kapo auf der Straße".

Aysa R. soll in der naturgemäß fast ausschließlich mit Männern besetzten Bande ein hohes Ansehen genossen haben. Sie galt nicht nur als resolut und durchsetzungsstark, sondern hatte auch ein Zahlungssystem entwickelt, das einen bargeldlosen Geldtransfer von Wien nach Bulgarien ermöglichte. Man sah in ihr eine Art "Finanzministerin".

Bulgarische Justiz lieferte Beschuldigte aus
Die bulgarische Justiz hatte in dieser Causa mit der heimischen Strafverfolgungsbehörde kooperiert und einige Beschuldigte, die vor allem von einer gerichtlich genehmigten Telefonüberwachung belastet wurden, gegen die Zusicherung ausgeliefert, dass diese im Fall einer Verurteilung ihre Strafen in ihrer Heimat verbüßen können. Die meisten von ihnen sind mittlerweile bereits rechtskräftig abgeurteilt und wieder abgeschoben worden.

Über ein halbes Jahr hatte die Polizei die internen Telefonate der Gruppierung abgehört, die vor allem auf den Straßenstrich an den bekannten Hotspots gesetzt hatte. Im Frühsommer 2013 war es zu den ersten Festnahmen gekommen.

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