Zwei Freunde des angeklagten Osttirolers gaben vor der Richterin an, zum Zeitpunkt der Attacke gemeinsam mit dem 35-Jährigen eine Pause gemacht zu haben. Verteidiger Markus Altenweisl erklärte in seinem Schlussplädoyer, dass sein Mandant diese Entlastungszeugen sofort der Polizei bekannt gegeben habe. Die Beamten hätten sich laut dem Rechtsanwalt und dem Angeklagten jedoch nicht darum bemüht die Männer zu vernehmen.
"Wenn es so war, wie Sie sagen, war es keine objektive Ermittlung", meinte die Richterin bei der Urteilsverkündung in Richtung des Angeklagten. Das sei nicht die Art und Weise, wie in einem Rechtsstaat ermittelt werden sollte, fügte sie hinzu.
Augenzeugen machten unterschiedliche Angaben zu Täter
Zahlreiche Augenzeugen waren vor Gericht erschienen. Deren Aussagen wichen jedoch sehr stark voneinander ab. Manche beschrieben das Fell des Täters als hell und mit langen Ärmeln, andere sagten wiederum aus, dass das Fell schwarz bis dunkelbraun war und überhaupt keine Ärmeln hatte. Auch die Beschreibungen der vom Täter getragenen Larve waren sehr unterschiedlich. Die Zeugen waren sich lediglich darin einig, dass es sich bei dem Vorfall um eine Attacke und keinen Unfall gehandelt habe.
Der 15-Jährige war am 7. Dezember 2013 beim traditionellen "Klaubauflaufen" von einem der Krampusse zu Boden gerissen worden und nach dessen Attacke bewusstlos liegen geblieben. Die Zeugen beschrieben, dass der Täter den Kopf seines Opfers mutmaßlich mehrere Male wieder aufgehoben und am Boden aufschlagen habe lassen. Der Jugendliche war mit Verdacht auf Gehirnblutung in das Landeskrankenhaus Klagenfurt überstellt worden.
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