88 Taten zuordenbar

Grafologisches Gutachten belastet Sprayer “Puber”

Österreich
17.03.2014 17:34
Der unter dem Pseudonym bekannte Sprayer "Puber", der mit seinem mäßig originellen Graffiti-Schriftzug in Wien unzählige Hauswände besprüht hatte und seit 9. März wegen schwerer Sachbeschädigung in U-Haft sitzt, wird jetzt von einem grafologischen Gutachten belastet. Auf Basis eines Schriftzugs, der eindeutig dem 29-jährigen Schweizer zugerechnet werden kann, soll der Gutachter ihm vorerst 88 weitere Fakten ankreiden, hieß es am Montag.

Wie aus Ermittlerkreisen in Erfahrung zu bringen war, dürfte die Polizei bereits seit Mai 2013 gewusst haben, wer hinter dem Pseudonym "Puber" steckt. Nach der Festnahme des gebürtigen Schweizers (siehe Story in der Infobox) wurde nun öffentlich, dass der Verdächtige bei einer seiner Spray-Aktionen von einem Security-Angestellten überrascht und angehalten worden war.

Wachmann kopierte Ausweis des Schweizers
Der Sprayer soll den Wachmann daraufhin angebettelt haben, nicht die Polizei zu rufen, und dafür bereit gewesen sein, dem Security einen Ausweis zu zeigen. Dieser kopierte den Ausweis, und auf der Kopie soll der 29-Jährige nicht nur seinen richtigen Namen, sondern auch das von ihm gewählte Pseudonym "Puber" niedergeschrieben haben.

Auf Basis dieser Fakten dürfte nun feststehen, dass "Puber" für die Verunstaltung jener Fassade verantwortlich war, vor der ihn der Wachmann gestellt hatte. Die Strafverfolgungsbehörden haben in weiterer Folge einen Gutachter beigezogen, der diese "Verunzierung" mit weiteren "Puber"-Schriftzügen verglichen hat. 88 Übereinstimmungen mit dem Vergleichsmaterial sollen von dem Experten bisher festgestellt worden sein.

Überwachungskamera filmte "Puber" bei Spray-Aktion
Zudem wird der 29-Jährige von einer Aufnahme aus einer Überwachungskamera belastet, die eine seiner Aktionen gefilmt hatte. Auf der Video-Aufnahme soll der Schweizer deutlich erkennbar beim Sprayen zu sehen sein. Die Justiz geht derzeit von einem Schaden von über 50.000 Euro aus. Das Strafgesetzbuch sieht dafür sechs Monate bis fünf Jahre Haft vor. Ob die U-Haft gegen den Schweizer aufrechterhalten wird, wird nun der nächste Haftprüfungstermin am kommenden Wochenende klären.

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