Dass der Name tatsächlich offiziell geändert wurde, sei dem Mann demnach aber erst kürzlich bewusst geworden, als er einen neuen Personalausweis habe beantragen müssen. Ein Sprecher des Meldeamts im Innenministerium gab an, die Namensänderung sei im März 2010 registriert worden und habe den Gesetzesanforderungen entsprochen. Mit 99 Zeichen erreicht der Name fast die vorgeschriebene Maximallänge von 100 Zeichen.
"Talula does the Hula from Hawaii"
Nicht zum ersten Mal fallen Neuseeländer mit bizarren Namensgebungen auf: So ging 2008 ein Gericht dagegen vor, dass ein neunjähriges Mädchen den Namen "Talula does the Hula from Hawaii" weiter tragen musste. Den Eltern wurde das Sorgerecht entzogen, bis sie das Kind umbenannten. Ämter können in Neuseeland ausgefallene Namen nicht einfach ablehnen – diese dürfen nur nicht zu lang sein, jemand beleidigen oder nach einem offiziellen Titel klingen.
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