Im Streit um Frau

Dreieinhalb Jahre Haft nach Attacke mit Grillgabel

Österreich
03.03.2014 16:25
Weil er seinen Freund mit Fäusten und mit einer Grillzange attackiert hatte, ist am Donnerstag ein 33-jähriger Wiener zu dreieinhalb Jahren Haft wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Die Geschworenen stimmten damit einstimmig gegen den angeklagten Mordversuch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die beiden Männer kannten sich seit der Kindheit, waren des öfteren in gemeinsame Raufereien verwickelt. Das Verhältnis der beiden wurde erst getrübt, als es um eine Frau ging. Die 34-jährige Freundin des Freundes floh nach acht Jahren Beziehung in die Arme des nun Angeklagten, und das dürfte dem ebenfalls 34-Jährigen gar nicht gepasst haben. "Er hat mir täglich Droh-SMS geschrieben", berichtete der 33-Jährige.

Am 23. August kam der 34-Jährige - angeblich unangemeldet und laut Zeugenaussagen bereits alkoholisiert - in die Wohnung des frisch verliebten Paares. Nach mehreren Bieren und Schnäpsen begann die Situation zu eskalieren, der 34-Jährige begann zu stänkern und schlug mehrmals gegen die Möbel. "Und dann hat er damit angefangen, so komische Musik zu spielen, so österreichische Nazimusik", sagte der 33-jährige Beschuldigte. "Warum haben sie nicht gleich die Polizei geholt", fragte Richter Nachtlberger. "Das hätte ich eigentlich tun sollen, aber ich wollte ihm nicht schaden", so der Angeklagte. "Das hab ich so im Heim gelernt, dass man niemanden vernadert", berichtete der Mann.

Brüche der fünften und sechsten Rippe
Im Badezimmer kam es schließlich zu einer wilden Rauferei, bei der dem 34-Jährigen laut Anklage mit Fäusten und Tritten Verletzungen im Gesicht und Brüche an den Rippen zugefügt wurden. Durch einen Sturz rücklings auf harte Fliesen schlug sich das Opfer zudem den Kopf auf. Schlussendlich schnappte sich der 33-Jährige eine im Waschbeckenbereich liegende Grillgabel und stach leicht auf den am Boden liegenden ein.

Laut Gerichtsgutachter Christian Reiter habe es durch diese Stiche lediglich "minimale Hautabschürfungen in der Bauchgegend" gegeben. Schwerwiegender waren die Brüche der fünften und sechsten Rippe, die allerdings im Spital zunächst gar nicht diagnostiziert wurden. Für Reiter sei es "nicht nachvollziehbar", warum das Opfer - wie es angab - immer noch Schmerzmittel nehme.

Bereits zweiter Verhandlungsdurchgang
Der Fall wurde bereits im Jänner vor Gericht verhandelt. Damals ging man davon aus, dass die Tat in einem Zustand der vollen Berauschung im Sinne des Paragraf 287 Strafgesetzbuch begangen wurde. Da ein Gerichtsgutachten dies damals widerlegte, wurde nun neu verhandelt. Nachdem kurz nach der Tat kein Alkoholtest gemacht wurde, musste sich Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer nun in seiner Expertise an die Angaben des Angeklagten halten. Laut dessen Angabe hätte er bis zu zehn Flaschen Bier und eine Flasche Schnaps getrunken sowie einen Joint geraucht.

Nachdem die Amtsärztin im Zeugenstand angab, dass sie den Beschuldigten fünf Stunden nach dem Vorfall untersuchte und er einen "leicht alkoholisierten" Eindruck gemacht hat, sei es laut Dantendorfer durchaus möglich, dass der Mann zur Tatzeit voll berauscht gewesen sei. Der Paragraf 287 wurde bei diesem Urteil nicht berücksichtigt.

Strafrahmen aus Präventionsgründen überschritten
Die Staatsanwaltschaft erbat nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit, Verteidiger Walter Deutschmann nahm das Urteil nach Rücksprache mit seinem Mandanten an. Milderungsgründe gab es keine, erschwerend waren u.a. die zahlreichen Vorstrafen des 33-Jährigen sowie der rasche Rückfall nach seiner letzten Verurteilung. Aus Präventionsgründen wurde der Strafrahmen um ein halbes Jahr überschritten, sagte Richter Ulrich Nachtlberger. Dem Privatbeteiligtenvertreter wurde ein Betrag von 2.000 Euro zugesprochen.

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